Deutsches Urteil zu Online-Sportwetten

bwin & co.
14.02.2008

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag mehrere Klagen betreffend die Wettbewerbswidrigkeit der Online-Angebote von ausländischen Wettanbietern im Zeitraum vor 2006 abgewiesen.

Unter anderem hatten die Westdeutsche Lotteriegesellschaft und der Freistaat Bayern geklagt. Sie hatten beanstandet, dass die privaten Sportwettenanbieter, darunter auch die heimische bwin, über keine gültigen Genehmigungen verfügten.

Ihre Unterlassungsklagen bezogen sich auf Altfälle aus der Zeit vor dem Sportwettenurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom März 2006.

Neues Rechtslage seit 2008

Der 1. Zivilsenat des BGH betonte am Mittwoch, dass die Entscheidung "nur ein kleines Puzzle im großen Bild" bedeute.

Inzwischen gilt eine neue Rechtslage: In dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag ist das staatliche deutsche Glücksspielmonopol erneut festgeschrieben, private Wettanbieter sind damit verboten. Der Streit zwischen staatlichen und privaten Wettanbietern geht vor deutschen und europäischen Gerichten weiter.

Bwin mit DDR-Lizenz

Zu den Anbietern, die am vehementesten um Kunden aus Deutschland werben, zählt die an der Wiener Börse notierte und in Gibraltar sitzende bwin. Sie stützt sich auf eine noch zu DDR-Zeiten erteilte Glücksspiellizenz.

Lokale Erlaubnis

Laut einem jüngsten Gerichtsurteil aus Sachsen darf Bwin.de zwar Sportwetten vermitteln, aber nur für Personen, die sich auf dem Gebiet der früheren DDR aufhalten.

Strafe in Baden-Württemberg

Zuletzt hatte bwin im Dezember 2007 eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte gegen bwin ein Zwangsgeld von 50.000 Euro festgesetzt.

Grund: Das Unternehmen lasse weiterhin Baden-Württemberger an seinen Internet-Wetten teilnehmen und verstoße damit gegen ein Ende November endgültig in Kraft getretenes Verbot.

Bwin ist nach eigenen Angaben der weltweit größte Anbieter von Sportwetten im Internet. In Deutschland hat das Unternehmen nach Branchenschätzungen rund zwei Millionen Kunden. Die EU-Kommission hat sich bereits des deutschen Verbots angenommen.

(APA | AP)