Teilerfolg für bwin in Sachsen

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13.12.2007

DDR-Lizenz gilt für Nutzer im Ex-DDR-Gebiet

Der börsennotierte österreichische Sportwettenanbieter bwin hat im Rechtstreit über das Verbot von Sportwetten in Sachsen einen Teilerfolg erzielt.

Inhabern einer noch aus DDR-Zeiten stammenden Lizenz dürfe die Vermittlung von Sportwetten nicht untersagt werden, wenn sich die Wettenden auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aufhielten, entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Bautzen.

Alte Lizenzen wirksam

Die Lizenzen seien bis heute wirksam, ihre Geltung aber auf die Ex-DDR begrenzt. Einen Antrag der in Wien ansässigen bwin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot von Sportwetten lehnte das Gericht jedoch ab.

Die Landesregierung hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt, das ein vom sächsischen Innenministerium verfügtes Gewerbeverbot aufgehoben hatte.

In Baden-Würtemberg hat bwin weniger Glück: Dort wurde das Unternehmen unlängst zu einer Strafe von 50.000 Euro verdonnert.

Eine Konsequenz der Entscheidungen ist laut bwin, dass Westdeutsche nicht mehr auf der Website bwin.de wetten dürfen. Ihnen stünde aber weiterhin das bei Sportwetten identische Angebot von bwin.com offen, das mit einer Lizenz aus Gibraltar operiert. Andererseits dürfe bwin.com nicht mehr in Sachsen angeboten werden, die Entscheidung beziehe sich aber nicht auf den Rest des Bundesgebiets.

(APA)