25.03.2005

DIETIWAG.AT

Sperre wegen Präzedenzurteil zu "fpo.at"

Der Betreiber von "dietiwag.org" hat den vom Tiroler Energieversorger TIWAG angestrengten Prozess wegen einer einstweiligen Verfügung in erster Instanz gewonnen.

Es bedurfte jedoch keines Gerichtsurteils, dass Wochen davor "dietiwag.at" gegen den Willen des Eigentümers vom Netz gehen musste.

Die TIWAG sei mit der Forderung nach Deaktivierung vorstellig geworden, der man auch nachgeben musste, sagte Barbara Haindl, Leiterin der Rechtsabteilung von nic.at, der österreichischen Domain-Vergabestelle.

Wenn nic.at eine Rechtsverletzung angezeigt werde, die auch für Nicht-Juristen offensichtlich sei, dann sei man zum Handeln verpflichtet, um nicht selbst Objekt einer Klage zu werden, so Haindl.

Durch die Instanzen zum OGH

Die Domain "dietwag.at" wurde nicht gelöscht, sondern durch Austrag aus dem Nameservice befristet unzugänglich gemacht, sagt die Juristin von nic.at.

Der Fall "dietiwag.at" sei nämlich einem anderen, für den ein Präzedenzdezurteil des OGH vorliegt, zu ähnlich gewesen.

"Leider" habe der Oberste Gerichtshof 2001 im Prozess um die Domain "fpo.at" entschieden, dass die Domainvergabestelle ebenfalls haftbar gemacht werden könne.

"Wir sind drei Mal durch zwei Instanzen bis zum OGH gegangen", sagt Barbara Haindl, denn das "oberste Gut für uns ist der Schutz des Domain-Inhabers".

15 Mal pro Jahr

Die Domainvergabestelle werde um die 15 Mal pro Jahr aufgefordert, Domains zu sperren, die entweder vom Namen her oder in einer Kombination von Name und Inhalt angebliche Rechtsverletzungen darstellten.

Ein bis zwei Begehren müssten pro Jahr stattgegeben werden, so Haindl weiter, die anderen würden abgewiesen.