Sperre wegen Präzedenzurteil zu "fpo.at"
Der Betreiber von "dietiwag.org" hat den vom Tiroler Energieversorger TIWAG angestrengten Prozess wegen einer einstweiligen Verfügung in erster Instanz gewonnen.
Es bedurfte jedoch keines Gerichtsurteils, dass Wochen davor "dietiwag.at" gegen den Willen des Eigentümers vom Netz gehen musste.
Die TIWAG sei mit der Forderung nach Deaktivierung vorstellig geworden, der man auch nachgeben musste, sagte Barbara Haindl, Leiterin der Rechtsabteilung von nic.at, der österreichischen Domain-Vergabestelle.
Wenn nic.at eine Rechtsverletzung angezeigt werde, die auch für Nicht-Juristen offensichtlich sei, dann sei man zum Handeln verpflichtet, um nicht selbst Objekt einer Klage zu werden, so Haindl.
Zum Rechtsstreit zwischen Energieversorger und seinem Kritiker Markus Wilhelm war es gekommen, nachdem Wilhelm auf seiner Homepage geheime Details über die Cross-Border-Leasing-Geschäfte der landeseigenen TIWAG mit US-Investoren veröffentlicht hatte.
Mehr dazu bei oesterreich.ORF.atAuf Druck der Tiroler Wasserkraft wurde "dietiwag.at" vom Netz genommen, Wilhelm zog daraufhin um auf dietiwag.org.
Erfolg für TIWAG-Kritiker vor GerichtDurch die Instanzen zum OGH
Die Domain "dietwag.at" wurde nicht gelöscht, sondern durch Austrag aus dem Nameservice befristet unzugänglich gemacht, sagt die Juristin von nic.at.
Der Fall "dietiwag.at" sei nämlich einem anderen, für den ein Präzedenzdezurteil des OGH vorliegt, zu ähnlich gewesen.
"Leider" habe der Oberste Gerichtshof 2001 im Prozess um die Domain "fpo.at" entschieden, dass die Domainvergabestelle ebenfalls haftbar gemacht werden könne.
"Wir sind drei Mal durch zwei Instanzen bis zum OGH gegangen", sagt Barbara Haindl, denn das "oberste Gut für uns ist der Schutz des Domain-Inhabers".
Im Fall von "fpo.at" hatte eine New Yorker Künstlergruppe mehr als ein Jahr lang eine Website betrieben, die "fpoe.at" täuschend ähnlich sah. Den Unterschied machten über die falsche Website verteilte Links zu echten Neonazi-Organisationen, dazu hörten die Besucher das "Horst-Wessel-Lied".
OGH:Urteil FPO.at muss vom Netz15 Mal pro Jahr
Die Domainvergabestelle werde um die 15 Mal pro Jahr aufgefordert, Domains zu sperren, die entweder vom Namen her oder in einer Kombination von Name und Inhalt angebliche Rechtsverletzungen darstellten.
Ein bis zwei Begehren müssten pro Jahr stattgegeben werden, so Haindl weiter, die anderen würden abgewiesen.
Rechtsansprüche, die sich rein auf den Inhalt einer Website beziehen, ohne dass der Domain-Name eine Rolle spiele, seien durch den Spruch des OGH nicht abgedeckt.
Hintergrund: Die Haftung von Domain-Vergabstellen
