05.10.2001

OGH SAGT

Bildquelle: FuZo

Fpo.at muss aus dem Netz

Das seit längerem erwartete Urteil des Obersten Gerichthofs [OGH] im Rechtsstreit der FPÖ gegen die österreichische Domainvergabestelle Nic.at wurde heute erlassen.

Unter der Domain "fpo.at" fand sich seit längerem eine Website, die jener der FPÖ [fpoe.at] ähnlich sah. Anders als die offizielle FPÖ-Page wartete fpo.at mit Links zu rechtsradikalen Organisationen auf.

Nachdem ein Prozess gegen den Domaininhaber in den USA als nicht ergiebig angesehen wurde, brachte die FPÖ Klage gegen Nic.at ein, gerichtet auf Beseitigung der Domain "fpo.at".

Novität in der Rechtsprechung

"Es handelt sich dabei um die völlig neue Rechtsfrage, ob die Nic.at, die ja lediglich die Domainnamen vergibt und für die Inhalte der damit verbundenen Homepages nicht verantwortlich ist, in einem solchen Fall in Anspruch genommen werden kann. Zum Zeitpunkt der Einbringung der Klage existierte dazu keinerlei Rechtsprechung in Österreich.", heißt es seitens der Rechtsvertretung der FPÖ.

In den Links [siehe unten] finden Sie die Chronik dieser äußerst langlebigen WWW-basierten Politsatire, die nun anscheinend endgültig zu Ende geht.

nic.at ist "erstaunt"

"Erstaunlich" ist für Richard Wein, Geschäftsführer der nic.at, das anstelle des Verantwortlichen für den rechtsverletzenden Inhalt direkt die Vergabestelle nic.at geklagt wurde.

Keine inhaltliche Verantwortung

Gleichzeitig wird betont, dass das Urteil für nic.at eine Reihe von Fragen aufwerfe, "die eine effiziente, rasche und kostengünstige Domainvergabe im Dienste der Internet Community behindern könnten".

"nic.at" unterstrich nochmals seine Argumentation, ausschließlich für die Vergabe einer ".at-Domain", nicht jedoch für den Inhalt von Homepages verantwortlich zu sein.