23.11.2004

AKTIEN

Erste Aktionärsklagen gegen DT

Die Deutsche Telekom [DT] muss sich heute in Frankfurt erstmals vor Gericht dem Vorwurf von mehreren Tausend Kleinaktionären stellen, dass sie beim Börsengang im Jahr 2000 falsche Angaben über das Unternehmen gemacht habe.

Die mehr als 14.000 Einzelkläger oder Klagegemeinschaften wollen erreichen, dass die DT als Schadenersatz ihre Aktien zum Emissionspreis von 63,50 Euro zurückkauft.

Das Gericht hält die umstrittene Immobilienbewertung des Unternehmens für ungenügend. Die Kammer zweifele an der Zulässigkeit des Cluster-Verfahrens, so der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff. Die DT hatte zu ihrer Gründung ihre kleineren Immobilien in Gruppen [Cluster] zusammengefasst und pauschal bewertet. Unklar sei noch, ob die voraussichtlich unerlaubte Bewertungsmethode zu falschen Ergebnissen geführt habe.

Nach Ansicht der Kläger haben falsche Angaben im Börsenprospekt zum Immobilienbesitz und zum Kauf der US-Mobilfunkfirma VoiceStream zu dem drastischen Kurssturz der DT-Aktien seit dem Börsengang um knapp 90 Prozent geführt.

Die DT weist alle Vorwürfe zurück und hält ihre Angaben im Börsenprospekt für korrekt. Der Kursrutsch der T-Aktie sei von externen Faktoren bestimmt gewesen, so das Unternehmen.

Überforderung des Rechtssystems

Nach Meinung der deutschen Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist das deutsche Rechtssystem mit der Massenklage völlig überfordert. Es sei eine Mammutaufgabe mit einer sehr verworrenen Sachlage zu bewältigen, so der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Klaus Schneider.

Ob die DT-Aktie beim Börsen-Gang überbewertet wurde, müsse sich erst noch erweisen, es gebe aber zumindest einen Hinweis darauf.

Neben der DT ist auch der deutsche Staat mit seiner Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW] beklagt. Einige Kläger haben sich auch die Konsortialführerin Deutsche Bank und den damaligen DT-Chef Ron Sommer als Gegner ausgesucht. Gegen das Unternehmen sind auch in den USA noch Schadenersatzklagen anhängig.

Die Anteile an der Börse

DT-Aktien kamen erstmals im November 1996 an die Börse. Über eine Kapitalerhöhung wurden 713 Millionen T-Aktien zum Preis von 28,50 DM platziert. Die DT erlöste 10,2 Milliarden Euro aus dem Börsengang; der Bundesanteil verringerte sich auf 74 Prozent.

Die zweite Tranche von 286 Millionen kam im Juni 1999 ebenfalls über eine Kapitalerhöhung an die Börse. Die neue Aktie kostete 39,50 Euro [Frühzeichner: 37,50 Euro]. Die Emission brachte rund 10,6 Milliarden Euro in die Konzernkasse.

Beim dritten Börsengang im Juni 2000 trennte sich der deutsche Staat erstmals von T-Aktien und kassierte 15 Milliarden Euro. Angeboten wurden 230 Millionen Aktien zum Preis von 66,50 Euro [63,50 Euro].

Ein Jahr später sank der Bundesanteil im Zuge der Übernahme von VoiceStream durch einen Verwässerungseffekt erstmals deutlich unter 50 Prozent. Heute befindet sich noch ein Paket von 26 Prozent direkt in Staatsbesitz, weitere zwölf Prozent sind bei der bundeseigenen KfW geparkt.