"Rasterfahndung" im Finanzministerium
Schwere Vorwürfe gegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser kommen von der Personalvertretung im Finanzministerium und von der SPÖ.
Wie der Chef der Finanzgewerkschaft, Klaus Platzer, der Austria Presse Agentur bestätigt, werden Finanzbeamte, etwa vor Beförderungen, seit einem dreiviertel Jahr einer Art "Rasterfahndung" unterzogen.
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier spricht von einem "skandalösen Gesetzesbruch". Die Beamtengewerkschaft prüft die Möglichkeit einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs. Das Ministerium weist die Vorwürfe zurück.
Ohne Vorliegen konkreter Verdachtsmomente
Platzer zufolge werden Bedienstete, die sich für
Führungspositionen bewerben oder Auszeichnungen erhalten sollen,
"einem Screening unterzogen". Überprüft werden - ohne Vorliegen
konkreter Verdachtsmomente - die Finanzdatenbank-Abfragen der
Mitarbeiter.
Der Traum des RasterfahndersLogfile-Analyse soll auffällige Zugriffe offenlegen
Wenn bei der so genannten "Logfile-Analyse" Auffälligkeiten zu Tage treten [etwa Abfragen für Verwandte oder Bekannte], würden die Beamten ohne rechtsstaatliches Verfahren von Beförderungen ausgeschlossen, wie Platzer kritisiert. Geschehen sei dies etwa beim ehemaligen Leiter des Finanzamtes Amstetten, der nun klagen wolle.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst [GÖD] prüft im Zusammenhang mit den Logfile-Analysen die Möglichkeit einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs. Hintergrund: Laut Personalvertretungsgesetz sind Systeme zur automationsgestützten Datenerfassung über Mitarbeiter nur nach Einbindung der Personalvertretung zulässig - das sei im Finanzministerium verabsäumt worden.
Verordnungsentwurf vorgelegt
Erst nach Protesten der Personalvertreter habe man dem
Zentralausschuss einen Verordnungsentwurf vorgelegt, um die
Überwachungspraxis im Nachhinein zu legalisieren, so Platzer - der
Entwurf wurde abgelehnt. Platzer: "Hier soll de jure ein System
geschaffen werden, das de facto schon läuft."
Lukrativer Handel mit MeldedatenSeinen Angaben zufolge wurden nur bei etwa drei Prozent der Überprüften oder etwa 40 bis 50 Personen Unregelmäßigkeiten entdeckt.
Das Finanzministerium weist die Vorwürfe in einer Aussendung zurück. Es gebe "keine Bespitzelung", vielmehr sei jeder Minister ermächtigt, innerhalb seines Ressorts Einrichtungen zur inneren Revision und zur Sicherstellung der gesetzmäßigen Vollziehung zu schaffen.
Im Abgabeninformationssystem seien die Daten aller Steuerpflichtigen gespeichert. Die vom Antikorruptionsbeauftragten durchgeführte Analyse der Datenbank-Zugriffe solle gewährleisten, dass sämtliche Daten ausschließlich für dienstliche Zwecke abgefragt werden.
