29.05.2003

ÖSTERREICH

Bildquelle: ORF.at

Lukrativer Handel mit Meldedaten

Knapp eine Million Euro hat das Innenministerium 2002 für Online-Abfragen aus dem Zentralen Melderegister [ZMR] kassiert. Das berichtet jedenfalls der "Kurier" in seiner Freitag-Ausgabe.

"Business-Partner" können direkt oder über etwa zehn private "Dienstleister" die Daten der in Österreich gemeldeten Personen einsehen.

Kunden dieser privaten "Datenprovider" sind Banken, Versicherungen, Inkassobüros, Hausverwaltungen und Anwälte, die nach erfolgter Berechtigung online auf das ZMR zugreifen können. Ein "Jahresabo" koste 250 Euro, dazu kommen drei Euro Gebühr pro Abfrage und unterschiedliche Provider-Tarife.

Daten, schnell und billig

"Meldeerhebungen rasch, unbürokratisch und kostengünstig", preist etwa die Salzburger "Auskunftei" Proinform ihre Dienste an. Online können Firmen dort für neun Euro Meldeerhebungen bestellen. Im Preis sind auch Zusatzinformationen enthalten, die, wie es heißt, "seitens der Behörde ohne großen Aufwand gegeben werden".

Die Advokat Unternehmensberatung offeriert ihren Anwaltskunden gegen Aufpreis eine Vorabüberprüfung von Orts- und Straßennamen und lockt in einem Preismodell mit "148 Gratisabfragen pro Jahr". Bei Jusline.at können für neun Euro "Komfort-Meldeabfragen" rund um die Uhr geordert werden. "Falls erforderlich" wird beim Meldeamt recherchiert.

Laut "Kurier" bieten einige Provider, darunter auch die Telekom Austria, ZMR-Anfragen auch ohne Angabe des Geburtsdatums an. "Dies ist eindeutig rechtswidrig", sagte ARGE-Daten-Chef Hans Zeger der Zeitung.

"Technisch ist das unmöglich", versicherte man hingegen im Innenministerium und verwies auf permanente Kontrollen. Zwei Anbietern sei die Zugriffsbewilligung auf das ZMR entzogen worden, weil das dahinter liegende Geschäftsmodell nicht gesetzeskonform gewesen sei.

Detektive und Inkassobüros

Konsumenten- und Datenschützer protestieren seit Monaten gegen die Weitergabe von Meldedaten durch das Innenministerium. SPÖ-Abgeordneter Johann Maier warf dem Ressort im April diesbezüglich eine rechtswidrige Praxis vor.

Innenminister Ernst Strasser [ÖVP] hat in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage eingeräumt, dass es mit 1. Jänner 2003 690 Berechtigungen für Online-Abfragen aus dem ZMR gegeben habe.

Laut Maier sind davon die 32 für Berufsdetektive, Bewachungsunternehmen, Inkassobüros und Auskunfteien "rechtswidrig". Weitere 64 für Banken und Versicherungen seien zumindest "fraglich", so Maier damals gegenüber der APA.