Streit um kommerzielle Meldedatennutzung
In Österreich ist gestern ein neuer Streit über das Zentrale Melderegister [ZMR] entbrannt: Dabei geht es um Frage, auf welche Art und Weise die gesammelten Meldedaten aller Österreicher auch Unternehmen zur Verfügung gestellt werden und was mit den Gebühren, die dafür eingenommen werden, geschieht.
Während Kritiker die Zusammenarbeit des Innenministeriums mit "Businesspartnern" [Originalbezeichnung auf der ZMR-Seite] als Ausverkauf des Datenschutzes im Wortsinn sehen, verteidigt das Ministerium sein Vorgehen als regulären Vorgang, bei dem lediglich der laufende Betrieb über die ohnehin anfallenden Anfragen [mit-] finanziert wird.
Im März 2002 ist das ZMR in Vollbetrieb gegangen, das sämtliche österreichische Meldedaten erfasst. Für Unternehmen ist der Zugriff kostenpflichtig. Allerdings müssen sie nachweisen, dass sie "regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen".
Mit rund 254.000 kostenpflichtigen Abfragen nahm das Innenministerium seit vergangenem März rund 676.000 Euro ein. Im Jahr 2005 soll es laut Planung des Ministeriums bereits 1,3 Mill. kommerzielle Abfragen geben.
Das ZMR ist das größte elektronische Verwaltungsregister Österreichs und allen Behörden und Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden für Online-Abfragen zur Verfügung stehen.
Amtsdaten der Österreicher werden vernetztÖVP vs SPÖ
"Massive Bedenken" gegen die Weitergabe von Personendaten aus dem Zentralen Melderegister an Unternehmen hat am Donnerstag zunächst SP-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier geäußert.
Innenminister Ernst Strasser betätige sich als "Datenhändler" und wolle Inkassobüros, Rechtsanwälten, Banken und Versicherungen als "Businesspartnern" des Ministeriums den Zugriff auf die Meldedaten der Österreicher gestatten. Die entsprechende Verordnung sei in einer "Nacht- und Nebelaktion" ohne Begutachtung am Datenschutzrat vorbei erlassen worden, kritisierte Maier.
Als "lächerlichen Skandalisierungsversuch" bezeichnete in einer ersten Reaktion ÖVP- Konsumentenschutzsprecherin Johanna Mikl-Leitner die jüngsten Aussagen Maiers. "Die Verordnung, auf die er Bezug nimmt, regelt lediglich, dass getätigte Einnahmen dem Betrieb des ZMR zukommen und nicht dem Finanzministerium", so Mikl-Leitner.
"Was für Abfragen wer aus dem ZMR online durchführen darf und dass dafür Verwaltungsabgaben zu entrichten sind, hat der Gesetzgeber mit der letzten Novelle zum Meldegesetz klar festgelegt", so die ÖVP- Konsumentenschutzsprecherin. Die Höhe dieser Abgaben und die Kosten für die Einräumung des Zugriffs auf das ZMR seien durch die Meldegesetz-Durchführungsverordnung festgelegt, die bereits im März letzten Jahres in Kraft getreten ist. Diese Verordnung normiere auch genau die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Abfrageberechtigungen.
ZMRMinisterium vs Datenschützer
Auch der Leiter der zuständigen Abteilung des Innenministeriums widersprach noch gestern den Aussagen Maiers: Die von ihm kritisierte Verordnung regle lediglich, dass die Einnahmen aus dem Zentralen Melderegister nicht zum Finanzministerium fließen, sondern zur Finanzierung des laufenden Betriebs verwendet werden dürfen.
Alle datenschutzrelevanten Verordnungen seien bereits zuvor erlassen worden - selbstverständlich unter Einbeziehung des Datenschutzrates.
Allerdings gaben sich gestern Abend auch für gewöhnlich gut informierte Datenschützer zu den Vorgängen überrascht: "Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Innenminister Strasser auf Verordnungsweg rückwirkend per 1.1.2003 eine Vermarktungsorganisation der Meldeevidenz, genannt 'Support-Unit' genehmigt," heißt es in einer Aussendung der Arge Daten.
"Mit Hilfe dieser nach marktwirtschaftlichen Kriterien agierenden Organisation soll der Verkauf von Meldedaten in den nächsten Jahren um mehr als 100 Prozent gesteigert werden," heißt es weiter.
Arge DatenMeldedaten als Handelsware
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates und Arge-Daten-Vorstand mutmaßt, dass "die offenbar schleppende Nachfrage nach Bürgerdaten somit angekurbelt werden" soll. "Damit wird aus Informationen über die Privatsphäre von Menschen, wer mit wem wie lange und wo lebt, eine Handelsware gemacht," meint Zeger.
Mit dem Meldegesetz wurde laut Arge Daten "ein Grundrecht 'Light' geschaffen", da "die wichtigsten Teile, wer in welcher Form wie Daten nutzen darf, nicht im Gesetz geregelt wird, sondern in Verordnungen ausgelagert."
Dieser Freiraum wird angeblich "durch die neue Verordnung exzessiv genutzt. Aus einem Register für klar definierte Aufgaben wird ein Daten-Selbstbedienungsladen".
"Das Zentrale Melderegister soll neben allen Funktionen nach dem Meldegesetz die Grunddaten für eine IT-Gesellschaft und E-Government zur Verfügung stellen. Weiters wird angestrebt, Kontentprovider für alle Bedarfsträger der öffentlichen Verwaltung zu sein," zitiert Arge Daten das Innenmisterium. Somit würden "im Klartext, aus Bürgerdaten handelbarer 'Kontent'".
