Amtsdaten der Österreicher werden vernetzt
Das Zentrale Melderegister [ZMR] nimmt heute den Probebetrieb auf.
Das ZMR wird das größte elektronische Verwaltungsregister Österreichs und allen Behörden und Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden für Online-Abfragen zur Verfügung stehen. Der Echtbetrieb soll mit 1. Jänner 2002 aufgenommen werden.
Während allerdings das ZMR für den zuständigen Beamten im Innenministerium, Oswald Kessler, das "Ende der Zettelwirtschaft" bedeutet, auf das man sich freuen sollte, orten Datenschützer einen "Anschlag auf die Privatsphäre der Österreicher".
Die "effiziente und praktische Lösung" hat Kritikern zufolge vor allem den Haken, dass jeder Zugriff protokolliert wird.
Im Innenministerium ist zum ZMR ein Infotelefon eingerichtet. Unter der Nummer [01] 531 26 23 36 kann man sich täglich von 8.00 bis 15.00 Uhr über das Zentrale Melderegister informieren.
Zentrales MelderegisterParallelaktion
Im Rahmen der derzeit laufenden Volkszählung überprüfen die Gemeinden die Meldedaten aller Bürgerinnen und Bürger und geben sie in das ZMR ein.
Die Meldedaten werden im zentralen elektronischen Melderegister erfasst, das vom Innenministerium verwaltet wird. Das bedeute einerseits weniger Bürokratie und Kosten und andererseits mehr Service für Bürger und Behörden, argumentiert das Ministerium.
"Diese Parallelaktion kann als eigentlicher Sündenfall der Volkszählung angesehen werden. Seit der NS-Erhebung 1933 ['Generalinventur Deutschlands'] kam es im deutschsprachigen Raum zu keiner Verknüpfung statistischer und personenbezogener Erhebungen", kritisierte Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, die Entstehung des ZMR in besonders harschen Worten.
Alle Haupt- und Nebenwohnsitze, Abmeldungen sowie Auskunftssperren werden im neuen Melderegister bundesweit erfasst. Bei der Eingabe der Daten in das ZMR wird den Gemeldeten eine zwölfstellige, willkürlich vom System vergebene Zahl zugewiesen. Damit sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden, die sich bei Namensgleichheit ergeben.
Volkszählung im Visier der DatenschützerService und Missbrauchspotenzial
Mit der Aufnahme des Echtbetriebs im nächsten Jahr erspart sich "der Bürger" die Vorlage des Meldezettels bei Amtswegen, streicht das Innenminsterium die Vorteile des ZMR hervor. Ämter können den Wohnsitz dann online überprüfen.
Wer eine Meldebestätigung benötigt, muss demnach nicht mehr zur Wohnsitzbehörde gehen.
"Nicht das Sammeln der Daten ist problematisch, sondern die Frage: Wo und wie werden diese Daten gespeichert, wie werden sie vernetzt und wie wird der Zugriff kontrolliert", meint dagegen Gerald Reischl, Autor des jüngst erschienen Buches "Gefährliche Netze" und spielt damit auf die Missbrauchspotenziale der künftig vernetzten Bürgerdaten an.
Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts können die Meldedaten ab 2002 online abrufen. Personen, die regelmäßig Meldeauskünfte benötigen wie Notare, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Banken und ähnlichen Institutionen, sollen online auf jene Meldedaten zugreifen dürfen, für die keine Auskunftssperre besteht.
Streit um den Datenschutz bei Volkszählung
