01.04.2001

MATRIX FORUM

Bildquelle: PhotoDisc

Streit um den Datenschutz bei Volkszählung

Umstritten waren Volkszählungen immer schon, 1981 wurde das Ergebnis vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, 1991 wurde es in 126.000 Fällen beeinsprucht. Streitpunkt bei der aktuellen Volkszählung im Mai ist die so genannte "Parallelaktion".

Die amtlichen "Zählorgane" werden zusätzlich zu den anonymen Daten auch personenbezogene, polizeiliche Meldedaten erheben und überprüfen.

"Anschlag auf die Privatsphäre"

Auf ein Ende der Zettelwirtschaft freut sich auch Oswald Kessler, zuständiger Beamter im Innenministerium. Denn auf das "Zentrale Melderegister" werden alle Behörden zugreifen können.

Die "effiziente und praktische Lösung" hat aber einen Haken: Jeder Zugriff wird protokolliert. Dadurch weiß das Innenministerium erstmals, wann jemand am Sozialamt war, wer ein Auto angemeldet oder einen Kredit aufgenommen hat. Datenschützer orten einen "Anschlag auf die Privatsphäre der Österreicher".

Hausbesuch der Zählorgane

"Nicht das Sammeln der Daten ist problematisch, sondern die Frage: Wo und wie werden diese Daten gespeichert, wie werden sie vernetzt und wie wird der Zugriff kontrolliert", meint Gerald Reischl, Autor des jüngst erschienen Buches "Gefährliche Netze".

Die Gesetzesnovellen zur Durchführung der "Parallelaktion" und zum Aufbau eines "Zentralen Melderegisters" sind jedenfalls mit 1. April in Kraft getreten.

"Der Zug ist abgefahren", sieht Hans Zeger keine Chance mehr, den Hausbesuch der Zählorgane abzuwenden.

Buchtipp

Wie Datenjäger das Internet missbrauchen und wie Sie selbst erfolgreich nach Daten jagen, das verrät Buchautor Gerald Reischl in seinem neuen Werk mit dem