Volkszählung im Visier der Datenschützer
Österreichs Datenschützer kritisieren vehement die Volkszählung, die im Mai über die Bühne gehen soll.
Die ARGE Daten spricht von einem "milliardenteuren Ritual zur Bürgerbelästigung" und schätzt, dass der volkswirtschaftliche Schaden rund sechs Milliarden ATS beträgt.
Mehr Sorgen macht sich die ARGE Daten allerdings über die massiven Eingriffe in die Privatsphäre. Die Ereignisse während der letzten Volkszählung [1991] geben zu denken.
"Bei der letzten Zählung kam es in ganz Österreich laufend zu Aktivitäten der Zählorgane, die an der Grenze der Nötigung anzusiedeln sind", fasst die ARGE Daten zusammen.
Wenn Zählorgane Überstunden machen
So wurde beispielsweise unberechtigt Zutritt zur Wohnung
verschafft, vorausgefüllte Fragebögen übergeben oder Fragebögen
durch Zählorgane ausgebessert. Einige Übereifrige führten gar
Zusatzerhebungen auf eigene Faust durch.
Schwere datenschutzrechtliche BedenkenNiemand betritt die Wohnung
Die Rechtslage zur Zählung ist klar geregelt, betont Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten. Niemand muss ein Zählorgan in die Wohnung lassen. Jeder hat das Recht, die Fragebögen allein auszufüllen. Wird einem Zählorgan mißtraut, können die Formulare direkt bei der Gemeinde abgegeben werden.
Das Verteilen von vorausgefüllten Formularen durch die Gemeinden ist ungesetzlich, die Annahme von derartigen Formularen kann verweigert werden. Ausdrücklich verboten ist es den Zählorgane,n die Formulare in Eigenregie auszubessern.
Keine Nachweise vorzulegen
Das Zählorgan ist zwar berechtigt, die Vollständigkeit der Formulare und der beantworteten Fragen zu prüfen. Es handelt sich dabei aber um eine bloße Plausibilitätsprüfung. Es müssen daher keinerlei Zusatzfragen beantwortet werden. Es müssen auch keine Nachweise, etwa über die Staatsbürgerschaft, die Ausbildung oder die Kinderzahl vorgelegt werden.
Strafen für Verweigerung "totes Recht"
Glaubt eine Gemeinde, daß irgendwelche Daten nicht korrekt sind, dann kann die Gemeinde ein formelles Verwaltungsprüfverfahren initiieren.
Das Volkszählungsgesetz kennt nur die allgemeinen Verwaltungsverfahrensstrafbestimmungen: mit einer Obergrenze von 30.000 ATS bei der Geldstrafe oder einer Ersatz-Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten.
Diese aus formalrechtlichen Gründen im Volkszählungsgesetz [§9] enthaltene Bestimmung, wurde bei der letzten Volkszählung jedoch nicht angewandt. Experten sprechen von Bedingungen, die nie oder praktisch nie angewandt werden, von "totem Recht".
270.965 Mal keine Angaben zur Religion
Dies, obwohl viele hunderttausend Fragebögen unvollständig ausgefüllt wurden. Allein die Auskunftung über das Religionsbekenntnis wurde laut Statistik Austria 1991 270.965 Mal verweigert. Sanktionslos.
Gemeinden ist Beantwortung egal
Tatsächlich ist den Gemeinden die Beantwortung weiter Teile der Fragebögen eher egal, wie die ARGE Daten feststellt. Das eigentliche Interesse der Gemeinden konzentriert sich auf die bloße Erhebung der Personenzahl. Diese Personenzahl ist nämlich für die Zahlungen aus dem sogenannten Finanzausgleich des Bundes von Bedeutung. Mit der Abgabe eines Personenblattes je Familienmitglied und der Beantwortung der Fragen 1 und 2 [Geburtsjahr und Geschlecht] sind die Anforderungen der Gemeinden erfüllt.
Hans Zeger: "Schon die Erfahrungen der letzten Volkszählung zeigten, daß viele Gemeinden mit der oben beschriebenen Basisausfüllung des Personenblattes zufrieden waren."
Tatsächlich wissen die Gemeinden tagesaktuell über ihre Bürger [Zahl und Altersstruktur] bescheid. Die Gemeinden benutzen die Volkszählung nur zur Bestätigung ihrer eigenen Daten.
"Würde die Bundesregierung nicht den Gemeinden mißtrauen, könnte man sich das Volkszählungsritual ersparen", so Hans Zeger.
"Datenschutzrechtlich bedenklich"
Viele Fragen werden als aufdringlich angesehen und sind auch in Hinblick auf die EU-Richtlinie datenschutzrechtlich bedenklich.
Darüber hinaus sind viele Fragen veraltet. Als generell problematisch wurden bei der letzten Volkszählung alle Fragen zur privaten Wohnung eingestuft. Bei der letzten Volkszählung reagierten die Menschen mit besonders lückenhaften und falschen Angaben.
Falschangaben zur Wohnung gang und gäbe
So stellte die Statistik Austria fest, dass manche Zählungen
Wohnhäuser mit 500 Quadratmetern im ersten Stock, 1.500 im zweiten
und 900 Quadratmeter im dritten Stock ergaben. Einige bezeichneten
ihre Gemeindewohnungen konsequent als "Substandard".
Volkszählung liefert absurde DatenJeder Behördenkontakt wird künftig protokolliert
Neben der eigentlichen Volkszählung findet zusätzlich eine Verwaltungserhebung des Innenministeriums statt. Die Zählorgane agieren gleichzeitig als Organe des Innenministeriums und machen personenbezogene Erhebungen zum Meldegesetz. Ziel ist es, ein zentrales Melderegister zu schaffen, in dem jeder Bürger mit einem eindeutigen Personenkennzeichen registriert ist.
"Diese Parallelaktion kann als eigentlicher Sündenfall der Volkszählung angesehen werden. Seit der NS-Erhebung 1933 ["Generalinventur Deutschlands"] kam es im deutschsprachigen Raum zu keiner Verknüpfung statistischer und personenbezogener Erhebungen", wettert Hans Zeger.
Unter Überwachung
Mit dem zentralen Melderegister sollen die Behörden verpflichtet werden, bei jeder Eingabe eines Bürgers, bei jedem Antrag oder bei jedem sonstigen Verfahren, die Meldedaten zentral im Innenministerium zu überprüfen. Das Innenministerium ist verpflichtet derartige Anfragen zu protokollieren und zumindest drei Jahre aufzuheben. Somit kann ein vollständiger Überblick über die Behördenkontakte eines Bürgers erhalten werden.
