11.05.2004

DEUTSCHLAND

"Wurm-Wunderknabe gibt Hoffnung"

Nach der Festnahme eines 18-jährigen Schülers aus Niedersachsen als Urheber des Wurms "Sasser" und Mitautor des Wurms "Netsky" haben deutsche Medien mit Zynismus, aber durchaus auch mit etwas trotzigem Stolz etwas Positives an dem Fall entdeckt:

"Deutsche programmieren auf Weltniveau" titelte etwa der "Spiegel" und stellt die "peinlichen Niederlagen" der Deutschen wie den PISA-Test und die wirtschaftliche Lage dem "fragwürdigen Erfolg" gegenüber: Immerhin könnten sich "zwei der schlimmsten Schädlinge der letzten Wochen [...] mit dem Siegel 'Made in Germany' schmücken".

Auch "die tageszeitung" befindet in einer ähnlichen Tonlage, dass "deutsche Schüler nicht so schlecht sind wie ihr PISA-geschädigter Ruf".

Französische Agentur stellt den Rang klar

Ausgerechnet die französische Nachrichtenagentur AFP stellt allerdings fest, dass sich der "Sasser"-Autor "in der Hackerszene nicht mit Ruhm bekleckern" dürfte, weil "das Vorgehen des Niedersachsen ihn als 'Scriptkiddy' offenbart".

"Wurm-Wunderknabe"

Während die Interpretation der deutschen Schlagzeilen aus österreichischer Perspektive noch Zynismus erkennen lässt, geht die britische BBC noch einen Schritt weiter:

Schadenersatzforderungen

Unterdessen prüfen mehrere Unternehmen zivile Schadenersatzklagen gegen den Wurm-Autor: "Wir haben Anfragen aus ganz Deutschland vor allem von kleineren Firmen und Privatleuten", sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Verden, Helmut Trentmann, am Montag.

Sollten Unternehmen ihre Überlegungen wahr machen und den Schüler zivilrechtlich verklagen, könnten nicht abschätzbare Forderungen in Millionenhöhe auf ihn zukommen. Ob die Unternehmen allerdings wirklich klagen, scheint zweifelhaft, weil damit auch eine Rufschädigung einhergeht, die mit dem Schadenersatz wahrscheinlich nicht aufgewogen werden kann.

Der Virus-Verursacher wird sich laut Oberstaatsanwalt Trentmann auf jeden Fall vor einem Jugendgericht verantworten müssen. Einige Tage vor seiner Festnahme ist der Berufsschüler 18 Jahre alt geworden, die Taten hatte er also als 17-Jähriger begangen.

"Tat und Schuld wird nicht außer Acht gelassen, aber im Jugendgerichtsgesetz stehen erzieherische Maßnahmen im Vordergrund", sagte Trentmann. Ein festes Strafmaß gibt es in Jugendverfahren nicht.

Unklare "Netsky"-Autorenschaft

Weiterhin unklar bleibt derzeit, für welche und für wie viele Varianten des Wurms "Netsky" der deutsche Schüler verantwortlich zeichnet.

Nach einigen Agenturmeldungen soll er fast alle Varianten, darunter auch den Original-Virus, programmiert haben, andere Berichte gehen davon aus, dass der Schüler nur ab der Version "L" hinter "Netsky" steckt: