GB: Regeln für DNA-Datenbank geändert
Großbritannien rückt teilweise von der unbegrenzten Speicherung von DNA-Daten ab. Menschenrechtsorganisationen sehen in den Änderungen nur eine halbherzige Entscheidung.
Großbritannien hat nach Kritik von Menschenrechtlern die unbegrenzte Speicherung von DNA-Daten Unschuldiger teilweise zurückgenommen. Wie das Innenministerium in London am Donnerstag mitteilte, sollen Fingerabdrücke und DNA-Profile von Menschen, die wegen geringfügiger Delikte verdächtigt, aber ohne Verurteilung freigelassen werden, künftig noch sechs Jahre lang in einer zentralen Datenbank gespeichert werden.
Die DNA-Daten von mutmaßlichen, aber nicht gerichtlich verurteilten Schwerverbrechern und Sexualstraftätern sollen demnach nun nach zwölf Jahren gelöscht werden. Die Daten von verurteilten Straftätern bleiben wie bisher lebenslang gespeichert.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Änderungen als halbherzig. Innenministerin Jacqui Smith verteidigte das Vorgehen jedoch. Die im Jahr 1995 ins Leben gerufene Datenbank sei ein "entscheidendes Instrument" im Kampf gegen Kriminalität. Derzeit sind darin die Daten von rund 4,5 Millionen Menschen gespeichert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Großbritanniens Vorgehen im Dezember wegen der unbegrenzten Speicherung von DNA-Profilen schon beim Verdacht auf Gesetzesverstöße als "unverhältnismäßige Beeinträchtigung" des Privatlebens der Betroffenen verurteilt.
(AFP)
