Gericht bremst DNA-Sammelwut der Briten

MENSCHENRECHTE
04.12.2008

DNA-Profil von unschuldigem Elfjährigen nicht gelöscht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Großbritannien wegen der Speicherung von DNA-Daten Unschuldiger verurteilt. Die Praxis stelle eine "unverhältnismäßige Beeinträchtigung" des Privatlebens dar, die in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig sei, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag einstimmig. Großbritannien ist der einzige Staat Europas, in dem die unbegrenzte Speicherung von DNA-Profilen bereits bei Verdacht auf Gesetzesverstöße erlaubt ist.

Mit DNA-Checks gegen Ladendiebe

Die Klage vor dem Straßburger Gerichtshof (S. and Marper v. The United Kingdom) war von zwei Briten eingereicht worden, deren DNA und Fingerabdrücke trotz fehlender Verurteilung nicht aus den Datenbanken der Polizei gelöscht wurden. Ein damals Elfjähriger war vom Verdacht auf Diebstahl freigesprochen worden. Ein Verfahren wegen Belästigung seiner Lebensgefährtin gegen den zweiten Kläger war ohne Urteil eingestellt worden. Dennoch weigerten sich die Behörden in beiden Fällen, die registrierten Daten zu löschen.

Die britische Innenministerin Jacqui Smith äußerte sich "enttäuscht" über die Entscheidung der Straßburger Richter. Die DNA-Profile sowie die Fingerabdrücke seien grundlegend für die Verbrechensbekämpfung. Die gängige Praxis werde nicht geändert, solange die britische Regierung das Urteil des Gerichtshofs prüfe.

(APA/AFP)