Streit über Elektrosmog-Klage zurückgewiesen

ELSASS
15.12.2008

Französin unterliegt im Streit über Mobilfunkantenne

In einem Gerichtsverfahren zu Elektrosmog durch eine Mobilfunkantenne im Elsass hat ein Gericht die Klage einer Französin zurückgewiesen.

Es fehlten Beweise für die Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen der 44-Jährigen, befand das Berufungsgericht am Montag in Colmar. Die Frau hatte ihre Straßburger Wohnungsgesellschaft geklagt und eine Unterkunft in einer störungsfreien Zone gefordert. Die vorgelegten ärztlichen Atteste bescheinigten keine medizinisch feststellbare Überempfindlichkeit, hieß es.

Anwaltskosten zu bezahlen

Metallimplantate im Gesicht

Die Frau hatte Störungen wie Ohrensausen, Nackenschmerzen, Kribbeln und Vibrationen im Gesicht angeführt. Ihr waren bei mehreren Gesichtsoperationen wegen einer Erkrankung 2003 Metallimplantate eingepflanzt worden, die sie als Ursache ihrer Überempfindlichkeit gegen den Elektrosmog bezeichnet hatte.

"Ich bin ein Opfer, doch das Gericht hat mich dazu verurteilt, die Anwaltskosten der Wohnungsgesellschaft zu zahlen", sagte die Klägerin nach der Urteilsverkündung. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht in Straßburg im September 2006 die Klage mit dem Argument abgewiesen, dass ihre Beschwerden "subjektiv" seien. Eine Nachmieterin in der beanstandeten Wohnung habe keine gesundheitlichen Probleme bekommen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte 2005 Symptome einer Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen als echt anerkannt, allerdings nicht als Krankheitsbild. Wissenschaftliche Studien haben bisher noch keinen Zusammenhang zwischen dieser Überempfindlichkeit und Mobilfunkantennen herstellen können. In Großbritannien und Schweden sind die Symptome der Elektrosensibilität anerkannt, nicht jedoch in Frankreich und Deutschland.

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(dpa)