Mieterklage wegen Mobilfunkstrahlung

antennen
03.11.2008

Französin will neue Wohnung

Eine Französin hat ihre Wohnungsgesellschaft geklagt, weil sie sich durch Mobilfunkstrahlung gesundheitlich beeinträchtigt fühlt. Das Straßburger Berufungsgericht prüft seit Montag, ob die Gesellschaft der 44 Jahre alten Sabine Rinckel eine neue Wohnung besorgen muss, in deren Umgebung es keine Relaisantennen für Handynetze gibt.

Ihre Gesundheitsprobleme seien erwiesen und würden nicht als "subjektive Symptome" eingestuft, sagte Rinckel zum Auftakt des Verfahrens. Sie leide wegen der Mobilfunkantennen unter Kribbeln in Armen und Beinen, Kopfweh, Ohrenklingen und Schmerzen im Halsbereich.

In erster Instanz gescheitert

Rinckels Anwalt Dominique Harnist sagte, die Wohnungsgesellschaft stehe in der Verantwortung, weil sie das Aufstellen von Relaisantennen auf ihren Häusern genehmigt habe und dafür Geld erhalte. Die gegnerische Anwältin argumentierte, "weder der Staat noch die derzeitige Wissenschaft" hätten neue Erkenntnisse über eine angebliche Gefahr durch Mobilfunkanlagen.

Seit dem Verfahren in erster Instanz, in dem Rinckel mit ihrer Klage gescheitert war, gebe es lediglich eine Aufforderung der französischen Gesundheitsbehörden, Kinder vor der Strahlung durch Handys zu schützen. Das Urteil fällt am 15. Dezember.

Mitte September hatte die französische Justiz den Handynetzbetreiber Bouygues Telecom in einem anderen Fall dazu verpflichtet, eine Relaisantenne bei Lyon wieder abzubauen. Als Grund hatten die Richter "eine mögliche Gesundheitsgefahr" angegeben.

(AFP)