05.12.2002

GRUNDSÄTZE

Bildquelle: BZ

Die Grenzen des US-Copyrights

Das umstrittene US-Copyright-Gesetz Digital Millennium Copyright Act [DMCA], das teilweise auch Vorbild für die hier zu Lande kommende Urheberrechtsnovelle ist, muss dieser Tage gleich mehrere Bewährungsproben bestehen.

Neben dem heute beginnenden Prozess gegen die russische "E-Book-Hacker-Firma" eskaliert auch der Streit darum, ob Preislisten unter das Gesetz fallen.

Mehrere große US-Handelsketten haben letzte Woche eine kleine Online-Community wegen eines Verstoßes gegen den DMCA verklagt. In den Foren von FatWallet hatten Nutzer Preissenkungen bekannt gemacht, die von den jeweiligen Retailern noch nicht veröffentlicht worden waren.

FatWallet hat jetzt Schadenersatzansprüche gegen die Handelsketten geltend gemacht und beruft sich dabei wiederum auf eine Regelung im DMCA.

Copyright-Ping-Pong

FatWallet wirft den Handelsketten und dabei insbesondere Wallmart vor, das Copyright mit ihrer Klage missbraucht zu haben, und fordert daher nach Paragraf 512[f] des DMCA Schadenersatz für den eigenen technischen Aufwand, entgangene Einnahmen und die Anwaltskosten.

Daneben weigert sich FatWallet, der Forderung nachzukommen, die Namen der Nutzer preiszugeben, die die fraglichen Preislisten gepostet hatten.

"Wie die Händler genau wissen sollten, sind Preise nicht vom Copyright geschützt", heißt es in einem Statement der Online-Community.

Prozess-Premiere

Heute startet zudem nach zahlreichen Verzögerungen der erste Prozess gegen ein Unternehmen nach dem DMCA.

In dem Verfahren gegen die russische Softwarefirma Elcomsoft vor einem kalifornischen Gericht geht es um ein Programm, das es ermöglicht, den Kopierschutz von Adobes eBook-Reader zu umgehen.