11.07.2002

TA VS. TELE.RING

Dauerstreit geht weiter

Der heute durch eine Gerichtsentscheidung neu aufgeflammte Konflikt dreht sich um eine kritische Äußerung von tele.ring von vor 2 Jahren.

Nach Darstellung von tele.ring war es damals bei Preselection-Installationen durch die TA zu zeitlichen Verzögerungen gekommen. Außerdem wurden von der TA für die Einrichtungen der Preselections Rechnungen gestellt, die der alternative Anbieter als "nicht nachvollziehbar" bezeichnete.

Um eine Bezahlung zu erzwingen, drohte die TA mit einer Sperre der Mietleitungen - was wiederum tele.ring dazu veranlasste, der TA die "Ausnutzung ihrer Marktbeherrschenden Stellung" vorzuwerfen.

Kartellgericht entscheidet für TA

Das Oberlandesgericht Wien hat in einer heute bekannt gewordenen Entscheidung vom 27. Juni 2002 entschieden, dass die Androhung der Leitungssperre durch die TA zu Recht erfolgt sei.

Weiters kämen die Rechnungseinsprüche durch tele.ring einer grundlosen Zahlungsverweigerung gleich.

Wenig überraschend will tele.ring diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und kündigt einen Rekurs an. In einer Aussendung wird die vorliegende Entscheidung als "überraschend und nicht nachvollziehbar" bezeichnet.