03.07.2002

KEIN ANSCHLUSS

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Gericht untersagt TA-Marketinganrufe

Der österreichische Mobilfunkbetreiber tele.ring hat bei Gericht eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, die es der Telekom Austria [TA] ab sofort verbietet, "Kunden ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken zu belästigen".

Weiters habe das Handelsgericht Wien der TA untersagt, "irreführende Angaben über ihren Tik-Tak-Tarif zu machen", teilte tele.ring am Mittwoch mit. Die Telekom Austria hat angekündigt, Rekurs einzulegen.

"Aggressive Praxis"

Grund für die juristischen Schritte seien zahlreiche Kundenbeschwerden über unerwünschte Werbeanrufe der TA gewesen. Mit dem Urteil sei "dieser aggressiven Praxis des Marktbeherrschers Telekom Austria vorerst Einhalt geboten" worden, schreibt tele.ring.

Bei den Anrufen habe die TA verschwiegen, dass sich die Kunden bei einem Vertragsabschluss für den Tik-Tak-Tarif auf zwölf Monate binden müssen.