Gericht untersagt TA-Marketinganrufe
Der österreichische Mobilfunkbetreiber tele.ring hat bei Gericht eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, die es der Telekom Austria [TA] ab sofort verbietet, "Kunden ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken zu belästigen".
Weiters habe das Handelsgericht Wien der TA untersagt, "irreführende Angaben über ihren Tik-Tak-Tarif zu machen", teilte tele.ring am Mittwoch mit. Die Telekom Austria hat angekündigt, Rekurs einzulegen.
Werbeanrufe verboten
In die Privatsphäre eingreifende Werbeanrufe ohne vorherige
Zustimmung des Kunden sind laut Telekommunikationsgesetz verboten.

"Aggressive Praxis"
Grund für die juristischen Schritte seien zahlreiche Kundenbeschwerden über unerwünschte Werbeanrufe der TA gewesen. Mit dem Urteil sei "dieser aggressiven Praxis des Marktbeherrschers Telekom Austria vorerst Einhalt geboten" worden, schreibt tele.ring.
Bei den Anrufen habe die TA verschwiegen, dass sich die Kunden bei einem Vertragsabschluss für den Tik-Tak-Tarif auf zwölf Monate binden müssen.
Abwerben von Cybertron-Kunden
In den letzten Tagen ist es nach dem Untergang des alternativen
Telekomanbieters Cybertron ebenfalls zu Werbeanrufen bei
Noch-Cybertron-Kunden gekommen.
