Kritik an neuem "Hacker"-Gesetz
Teile der [noch] in Begutachtung befindlichen Strafrechtsnovelle 2002 stoßen auf heftige Kritik seitens der IT-Industrie.
Sechs österreichische Unternehmen aus dem Bereich IT-Security befürchten bei einer Umsetzung des Gesetzesentwurfs negative Auswirkungen auf die Sicherheit im Netz ganz allgemein.
Sicherheitslücken
Auf Grund der Strafandrohung des § 118a für Eindringen in fremde
Computersysteme werde die Publikation von entdeckten
Sicherheitslücken unterbleiben.
Verschärfte Gesetze gegen Hacker - Entwurf im VolltextParagraf "zu wenig durchdacht"
Die Konsequenz daraus sei, dass die bekannterweise ohnehin geringe Motivation vieler Betreiber, solche Lücken im System zu beheben, noch weiter sinken werde.
Durch den "zu wenig durchdachten" Paragrafen 118a werde es riskant, öffentlich über Sicherheitsprobleme an anderer Leute Systeme zu diskutieren, sagte Christian Mock, Geschäftsführer der Wiener Sicherheitsfirma Coretec.
Coretec und die anderen fünf Unternehmen verlangen deshalb vom Justizministerium eine Änderung dieses Paragrafen, der "widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem" mit bis zu sechs Monaten Haft unter Strafe stellt.
Coretec-StatementDie Konvention gegen "Cybercrime"
Sie berufen sich dabei auf den entsprechenden Absatz in der [gleichfalls umstrittenen] Konvention des Europarats gegen "Cybercrime", die einschränkt, dass dieses Eindringen nur unter dem Vorsatz, "Daten zu stehlen, oder anderen unehrlichen Absichten" zu bestrafen sei.
Die Umsetzung der im Cybercrime-Vertrag des Europarats vorgesehen Strafsanktionen wird auch seitens der EU vehement betrieben.
EU-Kommission für einheitliche Strafen
