500 Mio. Euro Bußgeld für Microsoft
Am Montag verhandelten die 15 Mitgliedsstaaten der EU über die Höhe der Geldstrafe, die gegen den Softwarekonzern Microsoft verhängt werden soll.
Alle Vertreter unterstützen die von Wettbewerbskommissar Mario Monti vorgeschlagene Strafhöhe, so eine mit den Kreisen vertraute Person.
Am Mittwoch soll die Höhe sowie allfällige weitere Maßnahmen offiziell bekannt geben werden.
Das "Handelsblatt" will schon vorab erfahren haben, dass die europäischen Wettbewerbshüter das Bußgeld auf die Rekord-Höhe von 500 Millionen Euro festgesetzt haben.
Die EU-Gesetze erlauben Strafe in der Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, in der Praxis wurden bis dato jedoch immer geringere Strafe verhängt.
Laut "Financial Times" soll Monti fordern, dass MS innerhalb von 90 Tagen eine Version seines Betriebsystems Windows ohne Media-Player auf den Markt bringt. Binnen 120 Tagen soll der Konzern zudem der Konkurrenz Zugang zu technischen Informationen bieten.
Die bisher höchste Strafe waren zwei Prozent des Umsatzes für das Pharmaunternehmen Roche. Für Microsoft wären das bei einem Jahresumsatz von 28,72 Mrd. Euro im Fiskaljahr 2002/2003 [per Ende Juni] 574 Mio. Euro, im höchsten Fall jedoch 2,87 Mrd. Euro.

Einfluss auf Longhorn
Die europäischen Wettbewerbshüter gehen laut Bericht davon aus, dass MS bezogen auf die Verfahren der Jahre 1998 und 1999 weiter europäisches Recht verletzt. In dem kommenden Betriebssystem Longhorn sieht die Kommission zudem größere Probleme als im derzeitigen.
Dabei wird befürchtet, dass Microsoft weitere Features in Longhorn integrieren könnte, die die Konkurrenz behindern würde. Von der am Mittwoch erwarteten Entscheidung erhofft die Kommission auch einen Einfluss auf Microsofts Umgang mit Longhorn.
Eine allgemeine Regelung, die die Integration neuer Features in das Betriebssystem verhindert, ist für Microsoft nicht akzeptabel. Aus der Sicht des Konzerns profitieren die Konsumenten von der Integration diverser Features ebenso wie die Software-Entwickler.
Dass Microsoft Informationen mit der Konkurrenz teilt, ist vorerst nicht zu erwarten. Der US-Konzern wird im Falle einer entsprechenden Entscheidung auf Grund von zu erwartenden "irreparablen Schäden" beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Berufung einlegen.
