08.09.2005

EUGH

Halb-Urteil zur belgischen Mastensteuer

Eine kommunale Abgabe auf Handymasten in Belgien verstößt laut dem EuGH-Urteil von Donnerstag nicht gegen EU-Recht.

Wie der EuGH in Luxemburg mitteilte, verstoße diese Regelung nicht gegen die im EU-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheit. Voraussetzung dafür sei, dass die Abgabe unterschiedslos für in- und ausländische Dienstleistende gilt.

"Kontraproduktive, unsinnige Abgabe"

Zwei belgische Mobilfunkbetreiber hatten ursprünglich geklagt, weil zwei Gemeinden eine Steuer auf Mobilfunkantennen und Satellitenschüsseln eingeführt hatten.

In Österreich zeigte sich Gorbach, der gegen die in Niederösterreich geplante Mastensteuer auftritt, vom Urteil relativ unbeeindruckt.

Er hoffe weiterhin, die Regelung in Niederösterreich zu Fall zu bringen, sagte er vor Journalisten. "Ich hoffe, dass es uns gemeinsam gelingen wird, diese kontraproduktive, unsinnige Abgabe zu verhindern", so Gorbach zu seinem kürzlich erfolgten Gespräch mit EU-Kommissarin Viviane Reding.

Diese Haltung ändere sich auch nach dem EuGH-Urteil "überhaupt nicht", so der Technologieminister, denn es gehe ja um eine inhaltliche Einschätzung: "Reding und ich haben ein gemeinsames Ziel, das ist kein Geheimnis. Wir wollen Österreich und Niederösterreich vor Schaden bewahren."

Klar sei jedenfalls, dass Gutachten vorlägen, wonach die Abgabe in Niederösterreich sowohl gegen österreichisches Verfassungsrecht als auch gegen EU-Recht verstoße. Möglich sei, dass ein EuGH-Verfahren nun länger als erwartet dauern könnte.