23.06.2005

AB NOVEMBER

Deutsche preschen bei Biometrie-Pass vor

Die deutsche Bundesregierung hat den Weg für die Einführung biometrischer Pässe zum 1. November freigemacht.

Wie das Innenministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, stimmte das Kabinett einem entsprechenden Vorschlag von Schily zu. Nachdem der Ausgabe der Pässe aus technischer Sicht nichts mehr im Wege stehe, sei jetzt auch der nötige rechtliche Rahmen geschaffen worden, erklärte Schily.

Der geplanten Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen. Abgeordnete von Grünen und FDP kritisierten den Kabinettsbeschluss als übereilt. Die Technik sei noch nicht ausgereift.

Deutschland Vorreiter bei Biometrie-Pass

Wenn die Verordnung wie vorgesehen in Kraft tritt, wird Deutschland demnach eines der ersten EU-Länder sein, die mit der Ausgabe der neuen Dokumente beginnen.

Der "ePass" soll einen Chip enthalten, in dem zunächst ein digitales Foto mit den Gesichtsmerkmalen des Passinhabers gespeichert wird. Ab März 2007 sollen zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

Schily habe das Parlament übergangen, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Auch die FDP bemängelte, Schily habe die biometrischen Pässe trotz erheblicher Bedenken von Datenschützern durchs Kabinett gepeitscht.

Die biometrischen Pässe sollen auf Druck der USA die Fahndung nach mutmaßlichen Terroristen und anderen Straftätern erleichtern.

Ab Frühjahr 2006 in Österreich

In Österreich werden die ersten Biometrie-Pässe mit einem digital auf einem Chip gespeicherten Foto nach Auskunft des Innenministeriums im Frühjahr 2006 ausgegeben werden.

Das zweite biometrische Merkmal, die Fingerabdrücke, muss laut EU-Vorgaben bis Ende 2007/Anfang 2008 folgen.

In den nächsten Wochen und Monaten werde das Bieterverfahren zur Produktion der neuen Pässe beginnen, erklärte Ministeriumssprecher Johannes Rauch der futurezone.

Für den Bürger werde sich mit Einführung der Biometriepässe nichts ändern, so Rauch weiter. Nach wie vor müsse einfach ein Foto beim Passamt vorgelegt werden.

Auch die Gebühren [derzeit bei 69 Euro] sollen aus Sicht des Innenministeriums nicht erhöht werden, zuständig ist hier jedoch das Finanzministerium.