13.11.2001

VERZIFFERUNG

Bildquelle: ORF ON

Chipcard darf nicht Bürgerkarte werden

Die Regierung hat sich am Dienstag im Ministerrat auf die Einführung einer Chipkartengebühr geeinigt.

Sie wird wie die derzeitige Krankenscheingebühr 50 Schilling pro Quartal und pro Arzt betragen.

Die Arbeiterkammer [AK] hat unlängst davor gewarnt, aus der Chipcard, die ab 2003 den Krankenschein ersetzen soll, langfristig eine Bürgerkarte für Amts- und Behördenwege zu machen.

Eine Mehrzweckkarte mit vielen Informationen sei ein Sicherheits- und Datenschutzrisiko, so die AK in einer Aussendung.

Unüberschaubare technische Abläufe

Konsumenten hätten zudem keine Sicherheit, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Die mit der

"Datenhandtasche" verfolgten Ziele wären unklar. Das Anhörungsrecht des Datenschutzrates garantiere nicht die Beachtung der Interessen der Nutzer, so die AK.

Die elektronische Sozialversicherungskarte dürfe nur die für die Leistungsabrechnung notwendigen Daten liefern - wie Sozialversicherungs-, Kartennummer, Name und Geburtsdatum - und nicht zu einer Mehrzweckkarte aufgerüstet werden, fordern die AK-Konsumentenschützer.

Technische Abläufe wären für den Konsumenten nicht mehr überschaubar, eine Vermischung von Daten und Funktionen stelle nicht sicher, dass alle Datenflüsse zuverlässig voneinander getrennt ablaufen. Umfassend einsetzbare Karten seien fehler- und missbrauchsanfällig, meinte die AK.

"Es gibt bereits genug zentrale Datenbanken"

Voraussetzung für eine Multifunktionskarte seien zentrale Dateien, so Zeger. Er sehe aber keinen weiteren Bedarf an eindeutiger Identifizierung.

"Viel wichtiger wäre es, Verwaltungsvorgänge zu modernisieren und zu reduzieren", sagt Zeger. "Da hilft eine Chipcard nicht weiter, denn in der Praxis ist bei jedem wichtigen Behördengang die persönliche Gegenwart ohnehin Voraussetzung."

Zeger hegt allerdings die Befürchtung, die Auskunftspflicht könnte durch die Einführung einer Chipcard empfindlich eingeschränkt werden. Dann nämlich, wenn die Chipcard zur Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften avanciere.

Rechtswidrige Zugriffe

Die Einführung einer "Bürgerkarte" ist demnach nicht sinnvoll, "wenn in keiner Weise sichergestellt ist, wie die dort enthaltenen Daten vor rechtswidrigen Zugriffen geschützt werden können", so Jarolim.