Chipcard darf nicht Bürgerkarte werden
Die Regierung hat sich am Dienstag im Ministerrat auf die Einführung einer Chipkartengebühr geeinigt.
Sie wird wie die derzeitige Krankenscheingebühr 50 Schilling pro Quartal und pro Arzt betragen.
Die Arbeiterkammer [AK] hat unlängst davor gewarnt, aus der Chipcard, die ab 2003 den Krankenschein ersetzen soll, langfristig eine Bürgerkarte für Amts- und Behördenwege zu machen.
Eine Mehrzweckkarte mit vielen Informationen sei ein Sicherheits- und Datenschutzrisiko, so die AK in einer Aussendung.
Freiwillig unter Druck geraten
Außerdem bereitet der AK die mögliche freiwillige
Datenspeicherung Sorgen. Denn in der Praxis, so die AK, "können die
ArbeitnehmerInnen unter Druck kommen, ihre Gesundheits- und
Diagnosedaten auf der Karte griffbereit zu halten".
Feldversuch für Bürgerkarte gestartetUnüberschaubare technische Abläufe
Konsumenten hätten zudem keine Sicherheit, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Die mit der
"Datenhandtasche" verfolgten Ziele wären unklar. Das Anhörungsrecht des Datenschutzrates garantiere nicht die Beachtung der Interessen der Nutzer, so die AK.
Die elektronische Sozialversicherungskarte dürfe nur die für die Leistungsabrechnung notwendigen Daten liefern - wie Sozialversicherungs-, Kartennummer, Name und Geburtsdatum - und nicht zu einer Mehrzweckkarte aufgerüstet werden, fordern die AK-Konsumentenschützer.
Technische Abläufe wären für den Konsumenten nicht mehr überschaubar, eine Vermischung von Daten und Funktionen stelle nicht sicher, dass alle Datenflüsse zuverlässig voneinander getrennt ablaufen. Umfassend einsetzbare Karten seien fehler- und missbrauchsanfällig, meinte die AK.
"Alter Hut der Chipkartenlobby"
Auch Hanz Zeger von der ARGE Daten kann sich für die
"Bürgerkarte" nicht erwärmen. Für ihn ist die Sache "ein alter Hut,
der auf die Chipkartenlobby zurückgeht, die verzweifelt versucht,
ihre unverkäuflichen Produkte an den Mann zu bringen".
Ausschreibungsergebnis für Chipcard annulliert"Es gibt bereits genug zentrale Datenbanken"
Voraussetzung für eine Multifunktionskarte seien zentrale Dateien, so Zeger. Er sehe aber keinen weiteren Bedarf an eindeutiger Identifizierung.
"Viel wichtiger wäre es, Verwaltungsvorgänge zu modernisieren und zu reduzieren", sagt Zeger. "Da hilft eine Chipcard nicht weiter, denn in der Praxis ist bei jedem wichtigen Behördengang die persönliche Gegenwart ohnehin Voraussetzung."
Zeger hegt allerdings die Befürchtung, die Auskunftspflicht könnte durch die Einführung einer Chipcard empfindlich eingeschränkt werden. Dann nämlich, wenn die Chipcard zur Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften avanciere.
"Eintrittskarte für Datenmissbrauch""Eintrittskarte für
Datenmissbrauch"
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim kommentierte schon im Vorjahr,
dass eine Bürgerkarte als "Eintrittskarte für Datenmissbrauch das
Letzte ist, was wir derzeit brauchen".
Datenschutzrat empfiehlt Chipkarten-MonitoringRechtswidrige Zugriffe
Die Einführung einer "Bürgerkarte" ist demnach nicht sinnvoll, "wenn in keiner Weise sichergestellt ist, wie die dort enthaltenen Daten vor rechtswidrigen Zugriffen geschützt werden können", so Jarolim.
