02.04.2001

SV-CHIPKARTE

Bildquelle: FuZo

Datenschutzrat empfiehlt Chipkarten-Monitoring

Keine grundsätzlichen Einwände gegen die Verwendung der Sozialversicherungs-Chipkarte als so genannte "Datenhandtasche" hat bei seiner heutigen Sitzung der österreichische Datenschutzrat erhoben.

Allerdings meinte der Vorsitzende des Gremiums, Herbert Haller, gegenüber der APA, bestimmte Sicherheitsstandards gelte es einzuhalten, die Wahlfreiheit der Anwender müsse gewahrt bleiben.

Der Datenschutzrat habe der Regierung daher empfohlen, eine "sinnvolle Übergangszeit" festzulegen, in der sowohl der herkömmliche Krankenschein als auch die Chipkarte verwendet werden kann.

Freie Wahl muss erhalten bleiben

In jedem Fall müsse der Anwender aber die freie Wahl haben zwischen einer reinen Sozialversicherungskarte und einer Sozialversicherungskarte mit "Datenhandtasche".

"Es soll niemand zu dieser Kombination verpflichtet werden", so Haller. Außerdem müsse "der Betroffene jederzeit sehen können, was auf der Karte drauf ist" - beispielsweise über öffentliche Terminals.

Außerdem schlägt Haller die laufende Evaluierung der Chipkarte bezüglich Akzeptanz und technischer Sicherheit vor.

Das Thema "Personenkennzahl" wurde bei der heutigen Sitzung laut Haller "nicht eingehend diskutiert" und soll bei einer der nächsten Sitzungen des Datenschutzrates auf der Tagesordnung stehen.