Biometrie im Pass ist fix
Nach insgesamt 28-stündigen Verhandlungen hatten SPD und Grüne am späten Samstagabend das zweite Gesetzesbündel zur Bekämpfung des Terrorismus geschnürt.
Über die neuen Regeln zur Zuwanderung wurde noch keine abschließende Vereinbarung getroffen. Ziel ist es aber, beide Gesetzesentwürfe am 7. November im Kabinett zu verabschieden.
Allgemein erwartet wurde, dass die Grünen ihre Zustimmung zu verschärften Überwachungsmöglichkeiten mit dem Asylproblem junktimieren würden.
Das kam dabei heraus
Künftig sollen sowohl im Pass als auch im Ausweis so genannte
biometrische Merkmale aufgenommen werden. Ob das ein Fingerabdruck
oder beispielsweise die Iris oder die Form der Hand sein sollen,
wurde nicht festgelegt. Geregelt wird dies durch ein Gesetz unter
Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat.

Schwere Kriminalität in Datennetzen
Die Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamts [BKA] werden erweitert. Ohne Aufforderung ermitteln darf das BKA künftig in solchen Fällen, in denen die Tat bundesweit organisiert wurde und "in Fällen schwerer Kriminalität in Datennetzen".
Initiativermittlungen ohne Anfangsverdacht soll es nicht geben.
Mehr Biometrics für Aslybewerber
Asylbewerber und Inhaber von Duldungen sollen fälschungssichere
Ausweise bekommen. Lichtbilder, Fingerabdrücke und Sprachanalysen
von Asylbewerbern können bis zu zehn Jahre gespeichert werden.

Auch Rundfunk-Personal wird überprüft
Das Personal an wichtigen Stellen von Flughäfen und Luftfahrt soll auf seine Zuverlässigkeit überprüft werden. Aber auch Beschäftigte an anderen "sicherheitsempfindlichen" Stellen - beispielsweise in Wasser- und Energiewerken oder in Rundfunkanstalten - sollen besser überprüft werden.
Teile des Gesetzespakets werden auf fünf Jahre begrenzt. Das betrifft unter anderem die Sicherheitsüberprüfung.