08.08.2001

FESTGESTELLT

Bildquelle: companies

YLine ist kein gewöhnlicher Kunde

YLine hat nach eigenen Angaben im Rechtsstreit mit IBM eine einstweilige Verfügung erreicht.

Laut YLine hat IBM wiederholt in Anwesenheit von Finanzanalysten und Journalisten behauptet, es hätte nie eine Partnerschaft mit YLine gegeben, und YLine als gewöhnlichen Kunden bezeichnet. Das habe das Gericht nun untersagt. IBM hat die einstweilige Verfügung noch nicht zugestellt bekommen.

Forderung und Gegenforderung

In dem Rechtsstreit geht es um 42 Millionen Euro, die IBM nach Ansicht von YLine wegen nicht erbrachter Leistungen refundieren müsste. In der einstweiligen Verfügung wird diese Summe aber nicht explizit genannt.

YLine erwäge, hinsichtlich der Nichterfüllung der Verpflichtungen aus der Partnerschaftsvereinbarung zudem weitere rechtliche Schritte gegen IBM einzuleiten.