Lobbying verhindert klares EU-Copyright
Nach rund drei Jahren Arbeit sind nun die wesentlichen Inhalte eines EU-Gesetzes über Copyright im digitalen Zeitalter fixiert, wobei das insgeamt schwammige Ergebnis Resultat der heftigen Lobby-Arbeit sein dürfte: Kulturindustrie, Netzunternehmen, Hardware-Hersteller, Künstlerverbände und Konsumentenschützer haben in diesem Punkt teils diametral entgegengesetzte Ansichten.
Es gab ein "noch nie da gewesenes Lobbying", so die SPÖ-Abgeordnete Maria Berger, ein "Hyänenlobbying" laut der grünen Abgeordneten Mercedes Echerer.
Noch nie sei es um so viel Geld und so unterschiedliche Interessen gegangen, so Berger.
Um der rasanten Entwicklung der Technik Rechnung zu tragen, beschloss der Gesetzgeber schon jetzt, alle drei Jahre das Gesetz wieder unter die Lupe zu nehmen.
Noch gestern äußerten sich Künstler zu aktuellen Copyright-Bestimmungen. Europäische Künstler und Vertreter der Musikindustrie forderten dabei die Abgeordneten auf, die bestehenden Bestimmungen zu verschärfen.
Musiker fürchten lasche Copyright-RichtlinieNein, aber vielleicht Ja
Um Künstler zu schützen, wurde das Kopieren der Werke ohne Zustimmung des Autors grundsätzlich verboten, aber mit einer unübersichtlichen Flut von fixen und möglichen Ausnahmen, die auch zukünftig eine extrem unübersichtliche Situation in Europa garantieren.
Es wurden 22 Ausnahmen vorgesehen, in denen Kopieren ohne Zustimmung des Autors möglich sein soll.
Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, dass Provider im Internet kurzfristig flüchtige Kopien erstellen, um Werke zu übermitteln.
Bei allen weiteren Ausnahmen steht es den Mitgliedsländern frei, sie zu gewähren. Was legal ist und was nicht, wird daher in Zukunft von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sein.
Zu diesen möglichen Ausnahmen gehören auch Kopien aller Art für den privaten Gebrauch.
Ausnahmen
Die Vervielfältigung auf Papier ist zulässig, wenn der Urheber
eine Entschädigung erhält. Frei sind Vervielfältigungen in
Bibliotheken, Archiven und Museen ohne kommerzielle Zwecke, die
Aufzeichnung nationaler Fernsehsendungen in amtlichen Archiven,
nicht kommerziell genutzte Vervielfältigungen in Krankenhäusern und
Haftanstalten, so es einen "gerechten Ausgleich" für Autoren gibt.
Für Unterricht und Wissenschaft dürfen Werke vervielfältigt werden,
wenn die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers genannt wird,
falls dies nicht unmöglich ist. Ebenso dürfen Behinderte, die
Presse, Organe der öffentlichen Sicherheit und der Verwaltung für
ihren Bedarf kopieren. Beiträge für politische Reden und religiöse
Veranstaltungen mit Quellennennung und ohne kommerzielle Interessen
dürfen auf kopiertes Material zurückgreifen. Auch für Karikaturen
und "die beiläufige Einbeziehung eines Werks in anderes Material"
darf kopiert werden.
Europäische KommissionLobbying geht weiter
Verbraucherschützer begrüßten die neue Richtlinie der EU. Sie schütze die Rechte von Künstlern, ohne die Rechte des Einzelnen einzuschränken, erklärten Verbraucherschutzverbände.
Künstler und Plattenunternehmen kritisierten dagegen die Regelung als nicht ausreichend.
Sie gebe der Industrie keine angemessenen Möglichkeiten, gegen Musik- und Filmpiraterie im Internet vorzugehen.
Anfang des Jahres hat der Justizausschuss des Europaparlaments die neue Copyright-Richtlinie der EU verabschiedete. Seitdem wurden allerdings noch zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht.
EU-Copyright nimmt neue Hürde
