Leichte Preissenkung der "letzten Meile"
Die Telekom Austria [TA] muss ihre Leitungen zum Endkunden künftig marginal billiger anbieten.
Statt 10,90 Euro monatlich zahlen die Mitbewerber des Ex-Monopolisten künftig 10,70 Euro monatliche Entbündelungsmiete für die "letzte Meile".
Das entschied die Telekom-Regulierungsbehörde RTR am MIttwoch in einem Maßnahmenentwurf zur Entbündelung von Telefonleitungen.
Diese Senkung kostet die TA jährlich rund 260.000 Euro an Umsatz - bei einem Jahresumsatz von 4,1 Mrd. Euro.
Bei der Entbündelung mietet der alternative Netzanbieter von der Telekom Austria die Teilnehmeranschlussleitung des Kunden und schließt sie an sein eigenes Netz an. Dadurch hat der Kunde nur noch einen Vertragspartner und erhält auch nur noch eine Rechnung.
TA sperrt sich für billigere LeitungsmietenTele2/UTA und Inode führen bei der Entbündelung
Derzeit gibt es in Österreich rund 110.000 entbündelte Leitungen,
Marktführer sind Tele2/UTA und Inode.
Alternative fordern billigere EntbündelungTA wollte 13,47, Alternative 6,74 Euro
Die alternativen Telekom- und Internet-Betreiber forderten im Vorfeld die Senkung der Gebühren auf 6,74 Euro.
Die TA wollte hingegen eine Steigerung der Gebühren auf 13,47 Euro durchsetzen und sah andernfalls den Infrastrukturausbau gefährdet.
RTR-Chef Georg Serentschy betonte, dass sich seine Behörde an die gesetzliche Vorgabe gehalten habe, und die sieht lediglich eine Beurteilung dessen vor, ob der Preis kostendeckend ist.
Die RTR habe dazu ein Preisband errechnet, wobei die jetzigen 10,70 Euro den untersten Wert darstellen. Österreich liege damit 20 Cent unter dem EU-Durchschnitt. In Deutschland liegt die Leitungsmiete aber beispielsweise noch günstiger bei 10,65 Euro.
Deutschland: Preisrutsch auf der "letzten Meile"Entbündelungsrate von 3,37 Prozent
Die Entbündelungsrate, sprich der Anteil der entbündelten
Leitungen in Relation zu allen Anschlüssen, beträgt in Österreich
3,37 Prozent und in der EU 2,59 Prozent.
Telekom-RegulierungsbehördeAngemessene Kollokationsmieten
Änderungen gibt es auch bei den Mietpreisen für Liegenschaften der TA, die sie den Mitbewerbern überlässt, damit diese die Entbündelungseinrichtung [Kollokation] unterbringen können.
Hier habe die TA in der Vergangenheit oft weit überhöhte Mieten verlangt, nun müsse sie sich am Immobilienpreisspiegel orientieren, so der Regulator.
Endgültige Entscheidung Anfang 2006
Der Maßnahmenentwurf wird nun den Betroffenen zur Begutachtung zugeschickt, im Jänner 2006 folgt dann der Bescheid. Die Regelung soll voraussichtlich ein Jahr gelten.
Die Betroffenen haben noch die Möglichkeit, beim Verwaltungsgerichtshof Einspruch zu erheben.
