08.11.2005

ARTENSTERBEN

Tauschbörse Grokster gibt auf

Als Reaktion auf das Urteil des obersten US-Gerichtshofs vom Juni 2005, wonach Tauschbörsen für Copyright-Verstöße ihrer User zur Verantwortung gezogen werden können, hat die P2P-Börse Grokster nun ihre offizielle Website geschlossen.

Es gebe legale Services, um Musik und Filme aus dem Netz zu laden - dieses Service gehöre nicht dazu, ist auf der Grokster-Website zu lesen. Grokster hoffe aber, bald ein sicheres und legales Service [unter dem Namen Grokster 3G] anbieten zu können.

42,3 Millionen Euro Schadenersatz

Grokster reagierte damit auf den Druck der Musik- und Filmindustrie, die verlangt hatte, dass die dazugehörige P2P-Software nicht mehr vertrieben wird und Grokster sich auch um das zu Grunde liegende P2P-Netzwerk nicht mehr kümmert.

Ein entsprechender Vergleich, wonach Grokster auch 42,3 Millionen Euro für Copyright-Verletzungen zahlen muss, wurde von allen Parteien unterschrieben.

Technisches Wettrüsten

Die Schließung der Grokster-Website dürfte allerdings nur geringe Auswirkungen auf die tatsächlichen Tauschaktivitäten im Netz haben, schließlich gibt es weiterhin viele alternative Angebote.

Erfahrungsgemäß folgt auf jede geschlossene Tauschbörse wieder ein neues ausgeklügeltes Angebot. Seit Jahren herrscht eine Art technisches Wettrüsten zwischen den Verfolgern der Urheberrechtsindustrie und den gejagten Tauschbörsen-Betreibern.

Auf Druck der Industrie mussten allerdings einige Tauschbörsen den Hut nehmen bzw. in legale Services umgewandelt werden.

StreamCast will weiterkämpfen

Auch die Entwickler von eDonkey, MetaMachine, warfen jüngst bei einer Anhörung des Justizausschusses des US-Parlaments offiziell das Handtuch. "Ich bin kein Anarchist", so Sam Yagan, Chef von MetaMachine.

Als Grund gab er die Kosten einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung an, die die Firma in den Ruin treiben würde.

StreamCast hingegen, die als Mutterfirma der Tauschbörse Morpheus zusammen mit Grokster angeklagt war, will sich nicht der Industrie beugen und kündigte seinerseits eine Anfechtung des Urteils in niedrigeren unteren Instanzen an.