05.09.2005

URTEIL

Für Tauschbörsen wird es eng

Die Betreiber der Tauschbörse, Sharman Networks, sollen nun ihre Software innerhalb von zwei Monaten derart modifizieren, dass Copyright-Verletzung dort nicht mehr stattfinden können, so das Gericht.

Die Anwälte von Kazaa haben angekündigt, das Urteil anzufechten, äußerten sich zunächst aber nicht zu der Entscheidung selbst.

Damit hat die langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen KaZaA und der Musikindustrie zumindest vorläufig ein Ende gefunden.

Sharmans Anwälte hatten argumentiert, dass sich die Software für KaZaA von einem Kassettenrecorder oder Photokopierer nicht unterscheidet - und dass KaZaA mögliche Copyright-Verletzungen durch seine User nicht kontrollieren kann.

Nutzer weichen aus

Zwar bringt die Musikindustrie in zahlreichen Ländern Klagen gegen die Nutzer von Tauschbörsen ein, doch diese scheinen sich davon vorerst nicht von der Tauschbörsen-Nutzung abhalten zu lassen.

Trotz zahlreicher legaler Online-Musikangebote wie iTunes machen P2P-Netzwerke nach wie vor den Großteil des Traffic der Internet-Service-Provider aus, laut dem Traffic-Analysten CacheLogic 50 bis 70 Prozent [61 Prozent davon sind Videodaten].

Dabei weichen die Nutzer zunehmend aus, statt KaZaA nutzen sie laut CacheLogic eben andere Netzwerke wie eDonkey und BitTorrent.

Laut einer aktuellen Auswertung wächst eDonkey wieder, vor allem weil die Filmindustrie derzeit gegen BitTorrent-Websites vorgeht, und ist derzeit das meistgenutzte P2P-Netzwerk.