Gericht entscheidet gegen Tauschbörsen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat in der Frage der Verantwortung für Raubkopien über Online-Tauschbörsen entschieden und der Unterhaltungsindustrie zu einem wichtigen Sieg verholfen:
Nach einem am Montag in Washington veröffentlichten Urteil des höchsten US-Gerichtes können die Betreiber von Tauschbörsen wie Grokster und Morpheus [StreamCast] unter bestimmten Umständen für Verstöße gegen das Urheberrecht juristisch haftbar gemacht werden. Das Urteil gilt als die wichtigste Entscheidung zum Urheberrecht in den USA seit 20 Jahren.
Hollywood-Studios und die Musikindustrie machen die Betreiber der Online-Börsen direkt dafür verantwortlich, dass Hunderttausende Nutzer mit Hilfe dieser Programme Musiktitel und Filme illegal kopieren. Auch die obersten Richter waren der Ansicht, es gebe genügend Anhaltspunkte, dass die Betreiber nicht genügend gegen die Verbreitung von Raubkopien getan haben.
Der Unterhaltungsbranche war es zwar vor vier Jahren gelungen, die Musiktauschbörse Napster zu schließen, doch sind seither zahlreiche dezentrale Tauschbörsen entstanden. Grokster ist eine von vielen Internet-Tauschbörsen, die von der weltweiten Musik- und Filmindustrie für jahrelange Umsatzeinbußen verantwortlich gemacht wird.

Frühere Beschlüsse gekippt
Mit dem einstimmig gefällten Beschluss kippte der Supreme Court verschiedene Urteile unterer Instanzen. Ein US-Berufungsgericht hatte etwa argumentiert, die Betreiber könnten für derartige Verstöße nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil ihre Plattformen genauso gut für legale Zwecke genutzt werden könnten.
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hängt die Frage, ob sich eine Tauschbörse strafbar macht, von den jeweiligen Umständen ab. Wer einen Dienst anbietet und gezielt wirbt, dass Urheberrechte damit verletzt werden können, der könne für den daraus entstehenden Schaden durch Dritte haftbar gemacht werden, hieß es am Montag in der Begründung des Urteils.
Die Klage beim Supreme Court war von dem Hollywoodstudios MGM eingebracht worden, das von Branchenriesen wie Time Warner, Disney, Sony, Viacom, Fox Entertainment, News Corp., General Electric, Vivendi Universal, Bertelsmann und EMI unterstützt wurde.
Grokster und Morpheus verzichten im Gegensatz zu Napster auf ein Zentralverzeichnis aller Musikstücke und lagern alle Titel dezentral auf den Computern der Nutzer. Sie argumentieren deshalb, dass sie nur die Software für den Tausch zur Verfügung stellten, nicht aber die Musikstücke und Filme selbst. Nach dem Urteil seien die Tauschbörsen nun aber rechtswidrig und haftbar, betonte ein Urheberrechtsexperte. "Sie werden verklagt werden, und ich nehme an, dass sie sehr schnell dichtmachen werden.
Während der Anhörungen machte die Klägerseite geltend, dass die Branche durch die Piraterie mit Hilfe der Online-Börsen einen Umsatzeinbruch von 25 Prozent erlitten habe.

Betamax-Urteil in Frage gestellt
Bisher hatten die Tauschbörsen-Betreiber ihre Dienste mit einem 20 Jahre alten Urteil des Falls Sony Betamax gerechtfertigt.
In diesem Urteil wurde festgehalten, dass der Sony Betamax Videorekorder legal verkauft werden darf - zwar konnten mit ihm Kopien von Filmen hergestellt werden, gleichzeitig sah das Gericht aber einen überwiegend legalen Einsatzbereich.
Wird nun dieses Urteil in Frage gestellt, betrifft dies nicht nur Tauschbörsen, sondern auch mehrere Generationen von Unterhaltungselektrink-Produkten vom CD-Brenner bis zum iPod.