Filesharing vor Oberstem Gerichtshof
Vor dem Höchstgericht begann am Dienstag die Verhandlung über eine Klage der US-Unterhaltungsindustrie gegen die Betreiber zweier Online-Tauschbörsen.
Das Hollywood-Studio MGM, das von mehr als zwei Dutzend Firmen der Film- und Musikbranche unterstützt wird, will die Schließung von Grokster und StreamCast durchsetzen. Das hatten mehrere untergeordnete Instanzen abgelehnt.
Der Supreme Court in Washington eßlich wird sein Urteil voraussichtlich im Juni fällen.
Die Unterhaltungsbranche wirft den Tauschbörsenbetreibern vor, sie seien dafür verantwortlich, dass Hunderttausende Musiktitel und Filme unter Verstoß gegen das Urheberrecht kopiert würden. Als Folge habe die Branche einen Umsatzeinbruch von 25 Prozent erlitten, sagte der Anwalt der Kläger, Donald Verilli, in der Anhörung.
Betamax-Urteil hervorgezerrt
Der Rechtsvertreter der beiden Unternehmen, Richard Taranto,
hielt dagegen, dass seine Mandanten nicht für die illegalen
Downloads verantwortlich gemacht werden dürften. Er zitierte einen
21 Jahre alten Rechtsfall um den Betamax-Videorecorder von Sony.
Damals hatte das oberste Gericht entschieden, dass die Firma nicht
für die mit ihrer Technologie hergestellten Raubkopien haftbar
gemacht werden könne.

Der Streit erinnert allerdings auch an den Fall der Online-Musiktauschbörse Napster, deren kostenloses Angebot ein US-Gericht vor vier Jahren untersagt hatte. Nach zwischenzeitlicher Insolvenz bietet das Unternehmen heute unter dem Namen Napster 2.0 nur noch legal erworbene Musiktitel an, deren Abruf bezahlt werden muss.
Die kostenlose P2P-Filesharing-Software verzichtet im Gegensatz zu Napster auf ein Zentralverzeichnis aller Musikstücke und Filme und lagert alle Titel dezentral auf den Computern der Nutzer. Sie argumentieren deshalb, dass sie nur die Software für den Tausch zur Verfügung stellten, nicht aber die Musikstücke und Filme selbst.
Weblogs zum Thema
Zwei Blogs berichten near-on-live von dem Prozess, der sich noch
über Monate hinziehen wird.

