29.03.2005

AUFGEROLLT

Weichenstellung für Tauschbörsen

Filesharing, das freie Austauschen von Dateien im Internet, ist der Musik- und Filmindustrie seit langem ein Dorn im Auge.

Durch einzelne Gerichtsentscheidungen mussten bereits einige Filesharing-Netzwerke abgedreht werden, die Tauschbörsen-Betreiber rechtfertigen ihre Dienste aber mit einem 20 Jahre alten Urteil des Falls Sony Betamax.

In diesem Urteil wurde festgehalten, dass der Sony Betamax Videorekorder legal verkauft werden darf - zwar konnten mit ihm Kopien von Filmen hergestellt werden, gleichzeitig sah das Gericht aber einen überwiegend legalen Einsatzbereich.

Hollywood und die Plattenfirmen wollen nun erreichen, dass dieser Entscheid nicht mehr auf moderne digitale Tauschbörsen-Systeme angewandt werden kann.

P2P soll Unternehmen unantastbar machen

Anders als bei Napster wird bei Grokster oder StreamCast keine Zentrale verwendet, über die das Filesharing abgewickelt wird. Statt dessen kommt Peer-to-Peer-Technologie [P2P] zum Einsatz, bei der nur die User untereinander verbunden sind.

Das bedeutet auch, dass die Filesharing-Netzwerke auch nach einem Untergang der Ursprungsfirmen weiterleben - eine Tatsache, die 2003 ein Gericht in Los Angeles zu dem Urteil kommen ließ, Grokster und Streamcast seien nicht verantwortlich für Piraterievorgänge.

"Grokster und Streamcast sind nicht viel anders als Unternehmen, die Videorekorder oder Kopiermaschinen verkaufen", schrieb Richter Stephen Wilson damals. "Beide können und werden ebenfalls für Copyright-Verletzungen verwendet."

Entscheidung frühestens im Juni

Die Anhörung am Dienstag soll beiden Seiten Gelegenheit geben, ihren Standpunkt kurz mündlich darzustellen.

Eine Entscheidung wird aber frühestens für Juni erwartet.