Weichenstellung für Tauschbörsen
Filesharing, das freie Austauschen von Dateien im Internet, ist der Musik- und Filmindustrie seit langem ein Dorn im Auge.
Durch einzelne Gerichtsentscheidungen mussten bereits einige Filesharing-Netzwerke abgedreht werden, die Tauschbörsen-Betreiber rechtfertigen ihre Dienste aber mit einem 20 Jahre alten Urteil des Falls Sony Betamax.
In diesem Urteil wurde festgehalten, dass der Sony Betamax Videorekorder legal verkauft werden darf - zwar konnten mit ihm Kopien von Filmen hergestellt werden, gleichzeitig sah das Gericht aber einen überwiegend legalen Einsatzbereich.
Hollywood und die Plattenfirmen wollen nun erreichen, dass dieser Entscheid nicht mehr auf moderne digitale Tauschbörsen-Systeme angewandt werden kann.
Musik-Umsätze stark gesunken
"Wir wollen das vergangene Urteil nicht rückgängig machen,
sondern nur Klarheit schaffen", lautet das Argument der Industrie.
Allein die Musikindustrie hat in den USA seit 1999 rund zwölf
Prozent seiner Größe verloren - ein Umstand, den der Dachverband
RIAA vor allem auf illegalen Musikdownload zurückführt.

P2P soll Unternehmen unantastbar machen
Anders als bei Napster wird bei Grokster oder StreamCast keine Zentrale verwendet, über die das Filesharing abgewickelt wird. Statt dessen kommt Peer-to-Peer-Technologie [P2P] zum Einsatz, bei der nur die User untereinander verbunden sind.
Das bedeutet auch, dass die Filesharing-Netzwerke auch nach einem Untergang der Ursprungsfirmen weiterleben - eine Tatsache, die 2003 ein Gericht in Los Angeles zu dem Urteil kommen ließ, Grokster und Streamcast seien nicht verantwortlich für Piraterievorgänge.
"Grokster und Streamcast sind nicht viel anders als Unternehmen, die Videorekorder oder Kopiermaschinen verkaufen", schrieb Richter Stephen Wilson damals. "Beide können und werden ebenfalls für Copyright-Verletzungen verwendet."
Oberster Gerichtshof soll Klarheit schaffen
Im August 2004 wurde dieses Urteil vom Berufungsgericht
bestätigt, der Oberste Gerichtshof soll nun Klarheit schaffen.

Entscheidung frühestens im Juni
Die Anhörung am Dienstag soll beiden Seiten Gelegenheit geben, ihren Standpunkt kurz mündlich darzustellen.
Eine Entscheidung wird aber frühestens für Juni erwartet.