10.12.2004

P2P

Entscheidung über Online-Tauschbörsen

Der Kampf zwischen Musikindustrie und Tauschbörsenbetreibern geht ins Finale: In der Frage der Verantwortung für Raubkopien über Online-Tauschbörsen soll nun der Oberste Gerichtshof der USA entscheiden.

Das Gericht nahm am Freitag einen entsprechenden Antrag der Unterhaltungsindustrie an. Danach werden die Richter prüfen, ob diese dezentralen P2P-Netzwerke für illegales Kopieren ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können.

Untergeordnete Instanzen hatten es bislang abgelehnt, Netzwerke wie Grokster oder Morpheus zu schließen, die es den Nutzern erlauben, Musik und Filme kostenfrei gegenseitig herunterzuladen. Zur Begründung hieß es, die Netzwerke dienten auch legitimen Zwecken. Voraussichtlich im März werden die Richter die Kontrahenten anhören und vermutlich bis Ende Juni ein Urteil fällen.

Napster im Vorfeld

Der Bertelsmann-Konzern war 2000 eine Allianz mit der Musiktauschbörse Napster eingegangen und hatte damit die Kritik ihrer eigenen Musiktochter BMG und deren Konkurrenten wie Universal Music und EMI auf sich gezogen.

Die Musikindustrie wirft Bertelsmann vor, durch ihre Investitionen die Existenz von Napster verlängert zu haben und so den Schaden für die Branche vergrößert zu haben. Derzeit verhandelt die gemeinsame Musiktochter von Sony und BMG, Sony BMG, mit Grokster über eine Zusammenarbeit.

Tauschbörsennutzung gestiegen

Die Tauschbörsenbetreiber wiederum meinen, es sei besser zu verhandeln als sich zu verklagen. "Dezentrale Peer-to-Peer-Technologie wird immer funktionieren, selbst wenn alle derzeit existierenden Tauschnetze gestern abgedreht geworden wären", argumentiert Adam Eisgrau, Chef der Vereinigung P2P United.

Die User sind jedenfalls zufrieden: Im Jahresvergleich ist die Nutzeranzahl stark gestiegen. Nutzten im November 2003 erst 4,4 Millionen Menschen gleichzeitig P2P-Netzwerke, waren es im diesjährigen November bereits 7,5 Millionen, wie die Marktforschungsfirma BigChampagne ermittelt hat.