KaZaA kommt vor Gericht in Bedrängnis
Sharman Networks, der Betreiber der Online-Tauschbörse KaZaA, steht seit vergangener Woche in Australien vor Gericht.
Das Unternehmen wurde von Major Labels und 25 anderen Musikunternehmen aus Europa, Nordamerika und Australien mit dem Ziel auf die Anklagebank gezerrt, das KaZaA-Netzwerk zu Fall zu bringen.
Die zentrale Frage in dem Gerichtsverfahren lautet, ob Sharman Networks die Inhalte, die via KaZaA getauscht werden, kontrollieren kann.Sharman behauptet, dass dies nicht möglich sei.
Die Aussage des australischen IT-Experten Leon Sterling, Professor für "Software Innovation and Engineering" an der University of Melbourne, bringt den P2P-Betreiber nun aber in Bedrängnis.
Von der Klage betroffen sind neben Sharman Networks auch die Unternehmen LEF Interactive, Altnet und Brilliant Digital Entertainment.

User-Monitoring ist möglich
Sterling, der in dem Verfahren als Sachverständiger aussagt, geht davon aus, dass die KaZaA-Software durchaus ein Monitoring der Aktivitäten zulasse. Das Sammeln statistischer Daten über die Aktivitäten der Nutzer sei im KaZaA-Netz ebenso einfach wie im Internet.
Demnach sei es eine Entscheidung von Sharman, keinerlei Sicherungen gegen den Upload von urheberrechtlich geschützten Inhalten in die Software zu integrieren.
Auch ein Hinweis zum Schutz von Copyrights sei nur unauffällig angebracht. Das Design der Software erlaube jedoch durchaus eine prominentere Platzierung dieser Hinweise im KaZaA-Interface.
Der deutsche Softwareentwickler Nutzwerk bietet Tauschbörsen-Nutzern nun eine kostenpflichtige Lösung zur Anonymisierung. "SaferSurf" soll die Bestrebungen der Film- und Musikindustrie durchkreuzen, den Datenschutz in Filesharing-Netzwerken außer Kraft zu setzen.

Copyright-Hinweise beim Upload
Laut Sterling könnte etwa bei jedem Upload von Dateien in den "Shared"-Ordner eine Warnung mit einem Hinweis auf mögliche Urheberrechtsverletzungen erscheinen, bevor dieser durchgeführt wird.
Dass dies bisher nicht geschehe, sei eine willkürliche Entscheidung von Sharman. Bisher hat das Unternehmen immer betont, keinerlei Einfluss auf das Verhalten seiner User zu haben. Nun gibt es Erklärungsbedarf.
In den USA scheiterte eine P2P-Klage eben an dieser Frage. Sollte nun in Australien der Beweis einer möglichen zentralen Kontrolle gelingen, hätte das auch auf noch immer laufende Verfahren in den USA Einfluss.