17.08.2005

SUCHWÖRTER

Adwords bringen Google in Bedrängnis

Der Suchmaschinenbetreiber kommt wieder einmal wegen seiner Haupteinnahmequelle, Werbeschaltungen über das Adwords-Programm, in Bedrängnis. Konkret befindet sich das Unternehmen in einem Rechtsstreit mit dem US-Versicherungsunternehmen Geico.

Dieses hatte bereits im Vorjahr eine Klage eingereicht, die Konkurrenten daran hindern sollte, den Firmennamen als Adword zu verwenden.

Geico sieht dadurch sein Markenrecht verletzt und das US-Gericht scheint dieser Annahme nun zuzustimmen.

Adwords sind die Begriffe, die Werbende im zusammenhang mit ihrem Produkt auswählen. Stimmen die Adwords mit der Sucheingabe eines Nutzers überein, wird die entsprechende Werbung angezeigt. Die Abrechnung erfolgt über die Anzahl der Klicks.

Außergerichtliche Einigung möglich

Weil eine solche Entscheidung folgenreich ist, hat das Gericht den beiden Parteien nun eine 30-tägige Frist gegeben, um sich außergerichtlich zu einigen.Sollte es zu keiner Einigung kommen, stehen laut Branchenexperten die Chancen für Geico nicht schlecht.

Google hatte bisher argumentiert, dass die Verantwortung für Trademark-Verletzungen bei den werbenden Unternehmen liege, die sich die entsprechenden Adwords aussuchen. In einer schriftlichen Stellungnahme teilt das Greicht diese Sichtweise allerdings nicht.

Mittlerweile hat Google zwar seinen Werbekunden verboten, Konkurrenzmarken als Adwords zu verwenden. Nun geht es aber darum, ob der Suchmaschinenbetreiber für bisher begangene Rechtsverletzungen und bestehende Einzelfälle haftbar ist.

Google vs. Louis Vuitton

Google hatte zu Jahresbeginn in Frankreich einen Markenrechtsprozess gegen das Modelabel Louis Vuitton [LV] verloren und darf bei der Suche nach LV keine Werbelinks von Mitbewerbern mehr anzeigen.

Für jeden künftigen Verstoß verordnete das Pariser Gericht weiters eine Strafe von 200.000 Euro. Google erwog im Februar einen Einspruch gegen das Markenrechtsurteil, zu dem es allerdings nie kam.