07.02.2005

MARKENSCHUTZ

Google will Adwords-Urteil anfechten

Der Suchmaschinen-Betreiber Google hat in Frankreich einen Markenrechtsprozess gegen das Modelabel Louis Vuitton [LV] verloren und darf künftig bei der Suche nach LV keine Werbelinks von Mitbewerbern mehr anzeigen.

Dies ist im Rahmen des Adwords-Programms möglich, bei dem Firmen dafür zahlen, bei bestimmten Suchworten als bezahlter Werbelink deklariert ebenfalls auf der Ergebnisseite angezeigt zu werden. AdWords gilt als Googles Gewinnbringer.

Für jeden künftigen Verstoß verordnete das Pariser Gericht weiters eine Strafe von 200.000 Euro. Google erwägt nun einen Einspruch gegen das Markenrechts-Urteil.

Urteil betrifft alle Google-Sites

Die Entscheidung im Fall Louis Vuitton betrifft nicht nur Frankreich, sondern alle Google-Sites. Bei der Suche auf nationalen Sites findet man derzeit keinerlei Werbelinks, wenn man den Markennamen als Suchbegriff eingibt.

Erst im Dezember gewann die Hotelkette Le Meridien in einem ähnlichen Fall gegen Google.

Generall haben US-Gerichte bisher mehr Toleranz gezeigt was die Adwords-Policy des Suchmaschinenbetreibers betrifft. Ein Richter entschied im Dezember, dass dass das Programm keine Trademark-Gesetze verletzt.