Neuer Wirbel vor Start der E-Card
Drei Tage vor Start der österreichweiten Auslieferung des viel kritisierten Krankenscheinersatzes E-Card sind offenbar noch immer nicht alle Fragen geklärt.
Die Diskussion darüber hat sich auf ihren Anfangspunkt zurückbegeben, und der war nun einmal vor Monaten: Wozu braucht man den neuen, zentralen Knoten zwischen Arztpraxis und den Rechnern der Sozialversicherung, genannt der "Peering Point"?
Klaus Propst, Präsident des Verbands österreichischer medizinischer Softwarehersteller, wirft den Betreibern, der Peering Point Betriebs- und ErrichtungsgesmbH, nun vor, die Verantwortung für Datensicherheit auf Provider und Softwarefirmen abzuschieben.
Auch die Wiener Ärztekammer hatte mehrfach vor einem kommenden "Ordinationschaos" gewarnt und das Roll-out in Wien zeitweilig gestoppt. Das werde so lange beibehalten, bis die Technik in den Ordinationen nachweislich funktioniere, hieß es Ende April 2005.
Es wurde sogar der Ausdruck "Chaoten-Card" gebraucht."Schildbürgerstreich" um 500.000 Euro
Es sind tatsächlich sehr sensible Informationen, die über diesen Knoten fließen. Patientendaten, Medikamentenverschreibung, Befundübermittlung und Verrechnung. Dazu läuft die gesamte Internet-Kommunikation der Ärzte über diesen Knoten.
Wenn nun erst wieder die Verantwortung für Datensicherheit bei den einzelnen Internet-Providern und Dienstleistern hängen bleibe, fragt Propst, wozu bedürfe es dann überhaupt eines zentralen "Peering Points"?
Damit bleibe nämlich alles beim Alten, bis auf die Kosten. Das Netzwerk, das im Windschatten der E-Card installiert werde, koste die Steuerzahler allein im ersten Jahr 500.000 Euro. Das komme einem "Schildbürgerstreich auf Kosten der Versicherten" gleich.
Und weil eben auch der bisher dezentrale Internet-Verkehr aus allen Arztpraxen neuerdings über den "Peering point" gehen werde, stelle sich die Frage nach dem Datenschutz.
Der Beginn der AuseinandersetzungenDaten und deren Speicherung
Besonders stößt sich Probst dabei an einer Passage des Gesellschaftsvertrags der Firma "Peering Point", an der Hauptverband und Ärztekammer zu je 50 Prozent beteiligt sind. Dort stehe: "Eine dauerhafte Speicherung von Patienten- und Abrechnungsdaten ist nicht Gegenstand der Gesellschaft."
"Eine kurzfristige Speicherung der Gesundheitsdaten ist offenbar in Ordnung", sagt Probst. Frage sich nur, was "kurzfristig" in diesem Zusammenhang bedeute - "Wochen, Monate oder vielleicht sogar Jahre?"
Propst fordert nun Hauptverband und Ärztekammer auf, die Patienten offen über die "nicht dauerhafte Speicherung" ihrer Gesundheitsdaten zu informieren, "alles andere wäre ein unglaublicher Skandal".
