03.05.2005

FUSSFESSEL

Satellitenortung für Österreichs Straftäter

Begonnen werden soll mit dem Electronic Monitoring in der zweiten Jahreshälfte mit bedingt Entlassenen.

Gesetzesänderungen seien dafür nicht nötig - aber man werde die elektronischen Fußfesseln nur mit Zustimmung des Betreffenden einsetzen, erklärte Roland Miklau, Straflegist, nach der Sitzung der im Justizministerium eingerichteten Arbeitsgruppe.

Welche Gerichtsstandorte das sein werden, ist noch nicht fixiert. Die Rahmenbedingungen für den Einsatz werden per Erlass festgelegt. An einigen dutzend Fällen werde man die Fußfesseln dann erproben - in enger Kooperation mit den Vollzugsgerichten und dem Bewährungshilfeverein Neustart.

Für die Überwachung wird am Fuß ein Band mit einem etwa Zündholzschachtelgroßen Sender angebracht, der alle 17 Sekunden mit einem GPS-Handy kommuniziert.

Konstante Überwachung

Bis zu maximal zehn Meter dürfen Handy und Fußfessel voneinander getrennt werden, ansonsten wird Alarm geschlagen.

Überwacht wird das Ganze via Satellitenortung permanent über eine Software, mit der auch festgelegt werden kann, in welchen Bereichen sich der Überwachte bewegen darf [und wo nicht - etwa bei Wegweisungen], so Projektleiter Alfred Steinacher gegenüber futurezone.ORF.at.

Sobald Alarm ausgelöst wird, kann mit dem Überwachten umgehend Kontakt aufgenommen werden [für allgemeine Telefonanrufe ist das Handy allerdings gesperrt].

So könne auch bei Fehlfunktionen [etwa Senderausfall] abgeklärt werden, was vorgefallen sei, so Steinacher, ohne dass die Exekutive mit Blaulicht ausrücken muss.

Kosteneinsparungen geplant

Für die Justiz liegt der Vorteil darin, dass mit der vorzeitigen Entlassung Kosten gespart werden können. So kostet ein Gefängnisplatz pro Tag und Person derzeit 70 bis 100 Euro, die GPS-Überwachung pro Person und Monat 125 Euro, so Steinacher.

In den bisherigen Probeläufen, unter anderem in der Strafanstalt Hirtenberg, hätten sich die testenden Freigänger [die über Nacht wieder ins Gefängnis zurückkommen] durchwegs kooperativ gezeigt, so Steinacher.

In der Probephase seien allerdings auch einige kleine Probleme aufgetaucht, die die Justiz laut Steinacher mittlerweile im Griff hat. So hat sich gezeigt, dass die im Handy verwendeten SIM-Karten nicht zu einem Firmennetz gehören dürfen. Jetzt verwendet man - wie auch der ÖAMTC - priorisierte SIM-Karten, die die Daten schneller übertragen.