12.04.2005

POLIZEI

GPS-Überwachung Verdächtiger erlaubt

Die deutsche Polizei darf die Bewegungen von Verdächtigen mit dem satellitengestützten Ortungssystem GPS [Global Positioning System] überwachen. Das hat das deutsche Bundesverfassungsgericht nun entschieden.

Das Verfassungsgericht habe damit sichergestellt, dass auch Ermittler die neueste Technik einsetzen können, kommentierte der Staatssekretär im deutschen Bundesjustizministerium, Hansjörg Geiger, das Urteil.

Das Urteil sichere die Waffengleichheit zwischen der Polizei und den Verdächtigen, die auch modernste Technik einsetzten.

Mittels GPS-Überwachung können Fahrbewegungen, Geschwindigkeit, Standorte und Standzeiten eines Autos genau verfolgt werden.

Auch in Österreich möglich

Auch in Österreich ist das heimliche Anbringen von GPS-Sendern zum Zweck der Überwachung von mutmaßlichen Straftätern rechtlich möglich. Laut §54 Sicherheitspolizeigesetz muss dafür kein richterlicher Beschluss eingeholt werden.

Darüber, ob die Methode bereits bei der österreichischen Polizei zum Einsatz kam, wollte der Pressesprecher des Bundeskriminalamts, Gerald Hesterer, auf Anfrage der futurezone keine Auskunft geben.

Grundsätzlich sei man an neuen Techniken immer interessiert, so Hesterer. Man werde sich daher auf jeden Fall auch die GPS-Überwachung näher anschauen.