06.03.2005

PER DEFINITION

Meinungsfreiheit für Blogger und Fansites

In der Auseinandersetzung zwischen Apple und den Betreibern der US-Websites, die Gerüchte über neue Apple-Produkte verbreiten, geht es mittlerweile immer weniger um preisgegebene Firmengeheimnisse, sondern auch um die Rechte und Pflichten der online publizierenden Fansites.

Am Freitag hörte Richter James Kleinberg in Santa Clara, Kalifornien, die Argumente der Verteidiger von Powerpage, Apple Insider und Think Secret an. Diese berufen sich auf das California Shield Law und den ersten Zusatz der amerikanischen Verfassung, die Journalisten vor der Preisgabe ihrer Quellen schützen, wenn deren Berichterstattung im Interesse der Öffentlichkeit ist.

"Kein Journalismus"

Apple hält dagegen, dass diese nur "legitimierte Mitglieder der Presse" schützen können. Anwalt George Riley sagte vor Gericht, dass es sich in dem Fall nicht um Journalismus gehandelt habe, sondern um die prompte Publizierung von gestohlenen Informationen.

In einer vorläufigen Entscheidung am Tag zuvor hat Kleinberg bereits entschieden, dass Apple Zugriff zu E-Mails und Dokumenten erhalten darf. Die endgültige Entscheidung wird für nächste Woche erwartet.

Missbrauch der Ethikrichtlinie

Peter Sussman, ehemaliger Redakteur des San Franciso Chronicle und Co-Autor der Ethikrichtlinie der Society of Professional Journalists [SPJ], hat in einem Brief an Apple-Chef Steve Jobs und seine Anwälte Protest eingelegt.

Apples Anwälte definierten auf Basis der Richtlinie, was ein rechtskräftiger Journalist ist. Der Kodex enthält unter der Rubrik, was Journalisten tun sollten, Leitsätze wie "immer die Motive der Quellen hinterfragen, bevor Anonymität versprochen wird", und "wenn machbar, Quellen immer aufzeigen".

Es sei Missbrauch, wenn die Richtlinie für die juristische Definition eines Journalisten verwendet werde. Sie für eine bestimmte Interpretation zu nutzen oder darüber zu definieren, wer Journalist sei und wer nicht, sei von den Verfassern niemals beabsichtigt gewesen.

Wenn nur professionelle Journalisten oder jene, die einer Ethikprüfung standhalten würden, vom Schutz der Verfassung und des Gesetzes profitieren könnten, wäre das Hauptziel der SPJ - die Bewahrung der freien Presse als Eckstein der Nation und der Freiheit - gefährdet, so Sussman.

Bedrohung für Berichterstattung

Der Betreiber der Website Think Secret muss sich in einem separaten Fall vor Richter Jamie Jacobs-May ebenfalls in Santa Clara verteidigen. Hier will Apple nicht nur die Namen der Informanten, sondern beschuldigt auch Betreiber Nicholas Ciarelli, dass er die Apple-Angestellten zum Ausplaudern verführt hat.

Sein Verteidiger Terry Gross argumentiert, dass es als guter Journalismus gegolten hätte, wenn die Informationen in einer großen, angesehen Tageszeitung erschienen wären. In so einem Fall hätte Apple auch niemals Klage eingereicht, so Gross.

Die Anwälte der Electronic Frontier Foundation [EFF], die Powerpage und Apple Insider vertreten, meinen, dass ein Urteil zu Gunsten Apple Wirtschaftsberichte deutlich erschweren würde.

"Wenn Geschäftgeheimnisse eine Ausnahme sind, dann müsste sich ein Wirtschaftsberichterstatter jedes Mal Sorgen machen, wenn er einen Tipp per E-Mail erhält", so EFF-Anwalt Kurt Opsahl.

Sollten die Website-Betreiber nach dem Trade Secrets Act angeklagt werden, würden sie nicht mehr durch Gesetze, die für Journalisten gelten, geschützt werden.

Laut Riley wurden auch Apple-intern Files und E-Mail-Server durchforstet, eigene Firmenermittler hätten zudem 30 Angestellte "unter Androhung des Verlust des Arbeitsplatzes" befragt.