30.09.2004

KARTELL

Nächste Runde EU gegen Microsoft

In der am Donnerstag beginnenden Anhörung zur Aussetzung der von der EU auferlegten Sanktionen geht es sowohl für Microsoft als auch die EU-Kommission um mehr als eine Formalität.

Richter Bo Vesterdorf vom Europäischen Gerichtshof erster Instanz wird darüber entscheiden, ob bis zum endgültigen Urteil im Hauptprozess, der MS zur Zahlung von 497 Mio. Euro sowie zur Offenlegung von Schnittstellen und der Entfernung seines Media Players aus dem Betriebssystem Windows verdonnerte, die Sanktionen ausgesetzt werden oder nicht.

Sollte seine Entscheidung zu Gunsten Microsofts fallen, dann hätte - selbst im Fall, dass Microsofts Einspruch nicht stattgegeben wird - das ursprüngliche Urteil vom März vorerst an Kraft verloren, denn der Hersteller könnte ohne Einschränkungen wie bisher agieren. Eine Entscheidung im Hauptprozess kann sich bis zu drei Jahre hinziehen.

Schadensbeweis gefordert

Um die Anhörung für sich zu entscheiden, muss Microsoft drei Dinge beweisen: dass der Hersteller den Hauptprozess gewinnen kann, dass durch die Sanktionen dem Unternehmen "irreparabler Schaden" entsteht und dass dieser Schaden die Interessen der Konkurrenz überwiegt.

Microsoft argumentiert, dass durch eine sofortige Offenlegung der Serverschnittstellen selbst bei einem Sieg im Hauptprozess der entstandene Schaden nicht wieder gutzumachen wäre. Eine Windows-Version ohne seinen Media Player würde die Marke zudem untergraben und andere Softwareentwickler schädigen, die von dessen Funktionen abhängig seien.

Beide Argumente will Vesterdorf aber genauer dargelegt haben, zudem hat Microsoft Sun bereits Zugang zu den Serverschnittstellen gewährt.

Die Kommission hält dagegen, dass eine Verzögerung Microsoft weiter die Möglichkeit gibt, durch seine Marktdominanz konkurrierende Player vom Markt zu verdrängen. Hier antwortet Microsoft, dass der Markt für Mediaplayer nicht durch MS beherrscht werde, er wachse und funktioniere, so MS-Chefanwalt Brad Smith.

Öffentliche Anhörung

Erstmals wird die Auseinandersetzung zwischen der EU und Microsoft nicht hinter verschlossenen Türen ausgetragen, sondern in einem öffentlichen Gerichtssaal.

Das macht es für Microsoft nach eigenen Angaben schwerer, seine Argumente schlüssig genug dazulegen, ohne zu viele Firmengeheimnisse offen zu legen oder die Sicherheit der weltweiten Computer zu gefährden, so Smith.

MS stellt rund zwei Dutzend Anwälte für den Fall ab, während die EU-Kommission mit einem für ihre Verhältnisse ebenfalls großen Team mit vier Hauptanwälten antritt.

Gegen Vesterdorfs Entscheidung kann schließlich ebenfalls Einspruch erhoben werden, diesmal dann beim Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs. Eine Entscheidung wird in einem bis zwei Monaten erwartet.