27.09.2004

GEHT DOCH

Microsofts "Windows-Light" bereits fertig

Entgegen früheren Ankündigungen kann der Softwarehersteller Microsoft offenbar doch Teile aus seinem Betriebssystem Windows rauslösen.

Am Montag gab Chef-Anwalt Brad Smith, der den Hersteller im Rechtsstreit gegen die EU vertritt, bekannt, dass eine Version ohne die beanstandete Software Windows Media Player bereits fertig sei. Laut Smith hat Microsoft in den vergangen Monaten Millionen von Dollar ausgegeben, um den Vorgaben der EU Folge leisten zu können.

Am Donnerstag und Freitag findet die Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof erster Instanz unter Richter Bo Vesterdorf darüber statt, ob die EU die Sanktionen bis zu einem endgültigen Urteil über die Kartellrechtsverletzung aussetzt.

Microsoft hat gegen das Urteil vom März Berufung eingelegt, eine Entscheidung darüber kann Jahre dauern.

Gestaltung über Preispolitik

Bisher hat MS immer angegeben, dass Software wie der Media Player integraler Bestandteil des Betriebsystems ist und daher nicht ohne größere Umstände oder Funktionsverlust des Betriebssystems entfernt werden könne.

Auf die Forderung der EU, ein Windows ohne Zusatzprogramme anzubieten, kann Microsoft nun mit der Gestaltung seiner Preise reagieren.

Wenn ein Windows XP mit allen Zusatzprogrammen zum gleichen Preis wie ein "abgespecktes" Windows-Paket angeboten wird, hätte der Softwareriese die Buchstaben der EU-Forderung erfüllt, ohne dass sich auf dem Markt etwas ändern würde.

Denn die Verbraucher werden sich im Zweifelsfall für das komplette Paket entscheiden, wenn es preislich keinen Unterschied macht.

"Falsche Richtung"

"Der von der Kommission geschaffene Präzedenzfall bringt Europa und die Welt nicht vorwärts, sondern in die falsche Richtung", so Smith. Der Markt für Mediaplayer werde nicht von seinem Unternehmen beherrscht; er wachse und funktioniere.

Trotz des Einspruchs bleibe das Unternehmen an einer gütlichen Einigung interessiert, so Smith weiter. Microsoft werde jede Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes akzeptieren - auch wenn für die Firma ein irreparabler Schaden entstehen würde, sollte sie die Auflagen tatsächlichen erfüllen müssen.

Die EU-Kommission dürfte dagegen vor dem Gerichtshof argumentieren, dass die Strafen bedeutungslos würden, wenn sie erst am Ende eines jahrelangen Rechtsstreits wirksam werden dürften und sich der Softwaremarkt bis dahin längst weiter entwickelt habe.