US-weites Kameraverbot in Kinos
Das Hantieren mit Videokameras in Kinos ist bereits jetzt in zehn US-Bundesstaaten, darunter Kalifornien und Ohio, verboten.
Der "Piracy Deterrence and Education Act of 2004", der noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden soll, wird die Ahndung dieses Delikts auf bundesweite Ebene ausdehnen.
Wer also in einer Kinovorstellung beim Aufnehmen eines Videos erwischt wird, muss laut Gesetzesentwurf mit bis zu sechs Jahren Haft rechnen. Weiters soll es für das Justizministerium einfacher werden, Netz-User, die große Mengen an Musik und Filmen verbreiten, zu verfolgen.
Das Repräsentantenhaus hat dem Vorschlag bereits zugestimmt, nächste Woche wird im Senat abgestimmt.
Der "Piracy Deterrence and Education Act of 2003" ermächtigt FBI-Beamte, Copyright-Verletzungen nachzugehen und damit auch dem Online-Handel von urheberrechtlich geschütztem Material.
FBI soll Jagd auf P2P-Börsen machenKopfgeld auf Filmpiraten
Kinomitarbeiter in den USA können sich bereits seit Frühling mit der Jagd nach Besuchern, die den gezeigten Film heimlich auf Video mitschneiden, ein Zubrot verdienen. Die Filmindustrie hat Prämien von bis zu 500 Dollar pro erwischten Täter ausgesetzt.
Um an das Geld zu kommen, muss der Filmpirat gefasst, die Videoaufzeichnung gestoppt und die Polizei informiert werden.
Mit dem "Piracy Deterrence and Education Act" könnte die Polizei dann Verdächtige verhaften, ohne selber Zeuge der Tat gewesen zu sein. Bis zu drei Jahre Haft sind dafür veranschlagt, Wiederholungstäter müssen mit bis zu sechs Jahren rechnen.
Immer mehr Unternehmen haben Technologien entwickelt, um dem Aufnehmen von Kinofilmen ein Ende zu setzen. Doch selbst wenn die Technologie funktioniert - es ist weder geklärt, wer die Kosten übernehmen soll, noch, wer im Falle der Entdeckung den Filmpiraten bis zum Eintreffen der Polizei festhalten soll.
Mit High-Tech gegen FilmpiratenTauschbörsennutzer im Visier
Härtere Haftstrafen sind auch für Tauschbörsennutzer vorgesehen, die mehr als 1.000 Dateien in ihrem "Shared Folder" anbieten.
Nach bisherigem Gesetz wird nur die "willentliche" Verletzung eines Urheberrechts verfolgt. Das neue Gesetz richtet sich gegen Nutzer, die "wissentlich" ihre Dateien zur Verfügung stellen und mögliche Rechtsverletzungen "rücksichtslos missachten".
Das Argument, man habe nichts von der Funktion des "Shared Folder" gewusst, dürfte damit in zukünftigen Verhandlungen keine Rolle mehr spielen.
Internet-Provider sollen Warnbriefe an ihre Kunden weiterleiten und erhalten dafür eine Provision. So sollen vor allem Eltern auf die Aktivitäten ihrer Kinder aufmerksam gemacht werden.
