22.09.2004

DEUTSCHLAND

Neuer Entwurf für Großen Lauschangriff

Nach zahlreichen Einsprüchen und Gegenwehr hat die deutsche Bundesregierung nun einen neuen Entwurf zum Großen Lauschangriff beschlossen.

Der Große Lauschangriff ist laut Plänen damit künftig nur noch unter äußerst strengen Voraussetzungen zulässig. Privatgespräche unter Vertrauten sollen gegen Abhörmaßnahmen absolut geschützt sein.

Das Abhören geschützter Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten - in jüngster Zeit ein Streitpunkt - bleibt nach dem Entwurf auch in Zukunft verboten. Der Deutsche Anwaltverein reagierte darauf mit Genugtuung, weil der Schutz der Vertraulichkeit für die Anwaltschaft elementar sei.

Zentraler Punkt des Entwurfs ist der Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung", den die Karlsruher Richter gefordert hatten.

Keine Aufzeichnungen mehr

Demnach müssen Gespräche in Privatwohnungen in der Regel live mitgehört werden, damit sofort abgeschaltet werden kann, wenn die Unterhaltung höchstpersönliche Angelegenheiten betrifft.

Das bisher übliche Aufzeichnen und nachträgliche Abhören soll künftig verboten sein - weshalb beim Anhören von Ausländern ständig ein Dolmetscher anwesend sein muss.

Abhörmaßnahmen dürfen nur bei Straftaten mit einer mindestens zehnjährigen Höchststrafe angeordnet werden. Zudem wurden die richterliche und parlamentarische Kontrolle sowie die Pflicht zur nachträglichen Information der Betroffenen verschärft.

Der Gesetzesentwurf geht davon aus, dass sich die ohnehin geringe Zahl akustischer Wohnraumüberwachungen - im vergangenen Jahr waren es 36 - wegen des beträchtlichen Zusatzaufwandes für die Länder weiter reduzieren wird.