Neuer Entwurf für Großen Lauschangriff
Nach zahlreichen Einsprüchen und Gegenwehr hat die deutsche Bundesregierung nun einen neuen Entwurf zum Großen Lauschangriff beschlossen.
Der Große Lauschangriff ist laut Plänen damit künftig nur noch unter äußerst strengen Voraussetzungen zulässig. Privatgespräche unter Vertrauten sollen gegen Abhörmaßnahmen absolut geschützt sein.
Das Abhören geschützter Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten - in jüngster Zeit ein Streitpunkt - bleibt nach dem Entwurf auch in Zukunft verboten. Der Deutsche Anwaltverein reagierte darauf mit Genugtuung, weil der Schutz der Vertraulichkeit für die Anwaltschaft elementar sei.
Zentraler Punkt des Entwurfs ist der Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung", den die Karlsruher Richter gefordert hatten.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf, der die rigiden Vorgaben des deutschen Bundesverfassungsgerichts umsetzt. "Der Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden wird deutlich größer werden", sagte die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries [SPD] bei der Vorstellung des Entwurfs am Rande des 65. Deutschen Juristentags in Bonn.
Einlenken bei Großem LauschangriffKeine Aufzeichnungen mehr
Demnach müssen Gespräche in Privatwohnungen in der Regel live mitgehört werden, damit sofort abgeschaltet werden kann, wenn die Unterhaltung höchstpersönliche Angelegenheiten betrifft.
Das bisher übliche Aufzeichnen und nachträgliche Abhören soll künftig verboten sein - weshalb beim Anhören von Ausländern ständig ein Dolmetscher anwesend sein muss.
Abhörmaßnahmen dürfen nur bei Straftaten mit einer mindestens zehnjährigen Höchststrafe angeordnet werden. Zudem wurden die richterliche und parlamentarische Kontrolle sowie die Pflicht zur nachträglichen Information der Betroffenen verschärft.
Der Gesetzesentwurf geht davon aus, dass sich die ohnehin geringe Zahl akustischer Wohnraumüberwachungen - im vergangenen Jahr waren es 36 - wegen des beträchtlichen Zusatzaufwandes für die Länder weiter reduzieren wird.
"In der Praxis wird das sehr schwierig sein", räumte die Ministerin ein. Dennoch hält Zypries den Lauschangriff weiterhin für praktikabel: "Die akustische Wohnraumüberwachung ist für die Terrorbekämpfung nach wie vor einsetzbar." Die Maßnahme habe sich als wirksam erwiesen.
Lauschangriffe gehen ins Leere
