Lauschangriffe gehen ins Leere
Kurz vor der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts [BVG] zum "Großen Lauschangriff" hat der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit geäußert.
Das Verwanzen von Wohnungen und anderen Privaträumen berühre "den Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", so Schaar gegenüber dem "Spiegel".
Schaar sagte, mit dem Verwanzen von Privaträumen werde dem "Einzelnen seine grundgesetzlich garantierte private Rückzugsmöglichkeit genommen". Darüber hinaus sei der Katalog der Straftaten, auf die ein Lauschangriff gestützt werden kann, "zu umfassend".
Das BVG prüft derzeit auf die Klage von FDP-Politikern hin, ob das Abhören von Privatwohnungen zur Strafverfolgung verfassungssrechtlich überhaupt zulässig ist. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet.
"Großer Lauschangriff" auf dem PrüfstandGeflopte Lauscher
Korrekturen könnten laut Verfassungsrechtlern darin bestehen, dass auch Ehepartner unter Abhörschutz gestellt werden, so "Focus". Bislang gilt dies nur für berufsbedingte Geheimnisträger wie Ärzte, Pfarrer, Rechtsanwälte oder Journalisten.
Gut die Hälfte der in Deutschland von 1998 bis 2002 initiierten Lauschangriffe gerieten dem Bericht zufolge zum Flop: 57 von insgesamt 118 Überwachungen hatten demnach keine Relevanz für das Verfahren.
Die aufwendige und teure Verwanzung von 132 Wohnungen verhalf den Ermittlern nur zu bescheidenem Erfolg.
Abgehört wurden 406 Personen - mehr als ein Drittel von ihnen trotz der Tatsache, dass sie als nicht beschuldigt galten.
Zivile Lauschhelfer rechtlich bedenklich
