"Großer Lauschangriff" auf dem Prüfstand
Die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries [SPD] hat den "Großen Lauschangriff", der das Abhören von Wohnungen mit Wanzen ermöglicht, am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht als "letztes und bewährtes Mittel zur Bekämpfung schwerer Kriminalität" verteidigt.
Bei der mündlichen Vehandlung bekräftigten die Kläger, darunter die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, dass die 1998 beschlossene Grundgesetzänderung, die das Abhören ermöglicht, ihrer Ansicht nach verfassungswidrig sei. Das Urteil des BVG wird im Herbst erwartet.
Es sei ein "unantastbares Grundelement der freien Gesellschaft, mit einem Menschen seines Vertrauens ungestört sprechen zu können", der Große Lauschangriff zerstöre dieses Vertauen, sagte Hirsch.
Datenschützer und vom Gericht bestellte Experten kritisierten die Rechtspraxis und forderten Nachbesserungen an dem Gesetz zu Gunsten von mehr Transparenz und mehr Rechtsschutz für unschuldige Bürger, die abgehört wurden.
Zypries sagte dagegen, der Große Lauschangriff zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität sei keine Allzweckwaffe, "die über das Ziel hinausschießt". Es werde vielmehr verantwortungsvoll mit der Maßnahme umgegangen. Das belege die Zahl von durchschnittlich 30 Fällen pro Jahr seit 1998. Die Erfolgsquote sei im Jahr 2000 bei 57 Prozent gelegen. Das sei "mehr als beachtlich", betonte Zypries vor Verhandlungsbeginn.
Zypries: Telefonüberwachung "unverzichtbar""Tragfähiger Kompromiss"
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob, bezeichnete die Grundgesetzänderung für den Großen Lauschangriff als "tragfähigen Kompromiss". Der Lauschangriff sei zwar ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Das sei aber vertretbar, weil bei der Verfolgung schwerer Straftaten "höchst bedeutsame Rechtsgüter" auf dem Spiel stünden.
Entscheidend für ihn sei die Frage der Verhinderung von Missbrauch. Er würde sich deshalb wünschen, dass die jährlichen Berichte der Bundesregierung zum Lauschangriff etwa auch die Fragen beantworteten, wie hoch der Anteil der Unbeteiligten ist und wie ihr Zeugnisverweigerungsrecht gehandhabt wird.
Zudem gehe aus den Berichten auch nicht hervor, wie viele Lauschangriffe erfolgreich gewesen seien. Zypries sagte dazu, dass die Berichte der Bundesregierung künftig aussagekräftiger ausfallen würden und die Länder aufgefordert seien, dazu weitere Details mitzuteilen.
Auch die vom Gericht bestellten Gutachter, die Kriminologen Christian Pfeiffer und Hans-Jürgen Kerner, halten den Großen Lauschangriff unter bestimmten Voraussetzungen für vertretbar. Die Kriminologen kritisierten jedoch, dass bisher unklar sei, was der Lauschangriff gebracht habe. Das Gesetz stelle nicht die dafür nötige Transparenz her, obwohl es die Bundesregierung verpflichte, den Bundestag über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der Großen Lauschangriffe zu unterrichten.
