20.08.2004

GROKSTER & CO

Industrie unterliegt Tauschbörsen erneut

Die US-Musikindustrie hat in ihrem Feldzug gegen Tauschbörsen einen neuen Rückschlag erlitten.

Das US-Berufungsgericht in San Francisco bestätigte das erste Urteil vom April 2003, wonach die Musik-Tauschbörsenbetreiber Grokster und Streamcast Networks für das Tauschen von Copyright-geschützten Inhalten wie Musik in den P2P-Börsen nicht verantwortlich sind.

In diesem Fall sei das Software-Design entscheidend, so der Urteilsspruch. Die Firmen würden, anders als Napsters Server-System bloß die Software zur Verfügung stellen, die es ermögliche, Informationen über das Netz auszutauschen, egal ob urheberrechtlich geschützt oder nicht.

Content-Filter als "Windfang"

Die Filmstudios und Musiklabels, die gegen das erste Urteil Berufung eingelegt hatten, argumentierten, dass Grokster und Streamcast, im Gegensatz zu Sony mit seinem Betamax [das in einem Urteil auch nicht für VHS-Kopien verantwortlich gemacht wurde], sehr wohl etwas gegen das vermeintlich illegale Treiben in den Tauschbörsen eingreifen könnten.

So könnten sie Filter einsetzen, um bestimmte Inhalte aus den Systemen rauszufiltern, würden dies aber ablehnen, weil kostenlose Filme und Musik User und damit Werbeeinschaltungen anziehen würden.

Während des Hearings der Anklage stellte einer der drei Richter eine solche Maßnahme, als Mittel um den Tausch von Copyright-geschütztem Material zu unterbinden, allerdings in Frage. "Fangen wir nicht bloß den Wind?", fragte Sidney Thomas.

Widerstand erwartet

Fred von Lohmann, der als Anwalt die Interessen der Tauschbörsen vor Gericht vertreten hat, sieht in dem Urteil einen großen Sieg. Es zeige, dass neue Technologien nicht endlosen Rechtsstreitigkeiten von Seiten Hollywoods unterworfen werden sollten, weil diese mögliche bestehende Geschäftmodelle stören könnten.

Lohmann erwartet, dass die Musik- und Filmindustrie sich nun an den US-Kongress um Hilfestellung wendet. Dabei dürfte vor allem Senator Orrin Hatch, der im Juni den Inducing Infringement of Copyrights Act vorstellte, der größte Fürsprecher der Industrie sein. Auch eine Berufung vor dem US Supreme Court ist möglich.