Widerstand gegen Copyright-Verschärfung
Ein neuer US-Gesetzesentwurf, wonach schon die Anstiftung oder Anleitung zur Urheberrechtsverletzung unter Strafe stehen soll, stößt auf breiten Widerstand.
Der Entwurf des "Inducing Infringement of Copyrights Act of 2004" stammt aus der Feder des US-Senators und Copyright-Hardliners Orrin Hatch. Der Republikaner sorgte schon im vergangenen Jahr mit seinem - gescheiterten - Vorschlag, PCs von Raubkopierern einfach zu zerstören, für Wirbel.
Die Electronic Frontier Foundation [EFF] beschreibt dazu ein zwar überzeichnetes, aber durchaus mögliches Szenario: Laut EFF ist die Vorlage so unpräzise formuliert, dass zahlreiche Firmen und Personen auch abseits der P2P-Szene danach verklagt werden könnten.
In einer fingierten Anklageschrift wirft die EFF Apple vor, mit seinem iPod die User zu einer, laut dem neuen Entwurf, strafbaren Handlung verleiten.
Die Klageschrift beschuldigt Apple seinen iPod mit dem Werbeslogan "10.000 in deiner Hand" zu bewerben. Das würde aber die Kapazität der Plattensammlung der meisten US-Bürger überschreiten und Apple die User damit zum Download aus illegalen Tauschbörsen anstiften, so der "Vorwurf".
Die EFF-Klage [pdf]Tauschbörsen dagegen
Im Anschluss werden auch gleich Klagen gegen Toshiba und Cnet fingiert, die mit ihren Festplatten bzw. Testberichten ebenfalls Urheberrechtsverletzungen unterstützen würden. Laut EFF könnten den Firmen laut dem Entwurf bis zu einer Million Dollar Schadenersatz pro Monat drohen.
Bei einem Hearing vor einem Ausschuss des US-Senats sprach sich auch StreamCast-Chef Michael Weiss, dessen Firma hinter dem P2P-Netzwerk Morpheus steht, gegen eine Verschärfung der aktuellen Rechtslage aus.
Die Tauschbörsen würden ohnedies in die Aufklärung ihrer User investieren, so Weiss. Die Musikindustrie andererseits sei nicht daran interessiert, neue Wege für Lizenzenleistungen aus Tauschbörsen zu versuchen und würden Firmen wie RealNetworks unter Druck setzen.
Mit dem US-Copyright-Gesetz konnte die erste große Tauschbörse Napster dicht gemacht werden, bei ihren Nachfolgern KaZaA und Morpheus hat die Industrie derzeit weniger Erfolg.
Napster ist wieder onlineDer aktuelle Entwurf sieht vor, dass jeder, der Copyright-Verletzungen Beihilfe leistet, dazu aufruft oder dazu verleitet, für die dadurch entstandenen Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann.
Strafe wegen Verführung zur RaubkopieDas Betamax-Urteil
Das vorgeschlagene Gesetz könnte neben Tauschbörsen, auch CD- oder DVD-Brenner als potenzielle Verführer zum Raubkopieren im Visier haben.
Auch Computerhersteller oder Provider, die Geräte oder Services anbieten, die einen Urheberrechtsbruch ermöglichen, könnten im Extremfall belangt werden.
Hatch weist derartige Horrorszenarien jedoch zurück, mit dem Hinweis, dass das Sony-Betamax-Urteil von 1984 weiter gelte. Dieses besagt, dass man nur Beihilfe zu einer Urheberrechtsverletzung leisten kann, wenn man direkt daran beteiligt ist.
Hersteller von Geräten, die auch für den legalen Gebrauch konzipiert sind und genutzt werden, könnten demnach nicht belangt werden.
